Kölner Rechtsanwalt
Verfassungsbeschwerde gegen einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht angekündigt
Für Beschäftigte in Kliniken, Praxen und Heimen gilt: Wer jetzt noch nicht gegen COVID-19 geimpft oder genesen ist, muss es bis 15. März sein. Nicht jeder findet das richtig. Ein Kölner Anwalt ruft zur Verfassungsklage auf.