Urteil des Bundessozialgerichts
Vertrauensperson darf bei ärztlicher Begutachtung dabei sein
Bei einer gerichtlich angeordneten Begutachtung dürfen Behinderte oder Kranke eine Person ihres Vertrauens mitbringen. Das gebiete das Persönlichkeitsrecht, entschied nun das Bundessozialgericht.