Videosprechstunden und mehr
Anbieter fordern Ende des Werbeverbots für Telemedizin
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung sieht das in Paragraf 9 des Heilmittelwerbegesetzes verankerte Werbeverbot für telemedizinische Angebote als inzwischen aus der Zeit gefallen an.
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Der SVDVG spricht sich für eine Streichung des Werbeverbots für Telemedizin aus.
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Berlin. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDVG) fordert eine zeitgemäße Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) durch die Streichung des Paragrafen 9 HWG, der Informationen über telemedizinische Angebote durch das dort verankerte Werbeverbot stark einschränke, wie es in einer Verbandsmitteilung vom Donnerstag heißt.
Die Begründung für das weitreichende Werbeverbot bilde die tatsächlichen Verhältnisse in der Versorgung nicht mehr ab. Es könne keine Rede davon sein, dass Werbung für ärztliche Behandlungen per Fernbehandlung eine Gesundheitsgefahr darstellen würde, vor der Patientinnen und Patienten durch erhebliche Einschränkungen der Informationsmöglichkeiten geschützt werden müssetn, mokiert sich der SVDVG. Das Gegenteil sei der Fall: Das weitgehende Verbot der Werbung für Fernbehandlungen verhindere praktisch die Information über diese Form der Versorgung und behindere damit ihre weitere Durchsetzung in der Bevölkerung.
„Der SVDGV als Vertreter zahlreicher Telemedizin-Anbieter fordert eine Streichung des § 9 HWG, da nur eine Streichung des Werbeverbots für Fernbehandlungen die Voraussetzungen dafür schafft, Videosprechstunden und sonstige telemedizinische Leistungen tatsächlich regelhaft zu ermöglichen“, heißt es in einem White Paper des Verbandes. (eb)