Telematikinfrastruktur

Viertes Digitalisierungsgesetz soll Datenschutz-Problem abräumen

Wer ist zuständig für die Datenschutz-Folgenabschätzung zur Telematikinfrastruktur: Ärzte oder gematik oder beide? Der Gesetzgeber will jetzt mit einem weiteren Digitalisierungsgesetz den gordischen Knoten durchschlagen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Datenschutz-Folgenabschätzung zur TI: Der Gesetzgeber hebt den Finger und will das jetzt selbst verantworten.

Datenschutz-Folgenabschätzung zur TI: Der Gesetzgeber hebt den Finger und will das jetzt selbst verantworten.

© Zerbor / stock.adobe.com

Berlin. Mit dem Referentenentwurf für das vierte Digitalisierungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Problem vom Tisch bekommen, das Kritiker der Telematikinfrastruktur und Datenschützer seit Jahren beschäftigt: die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Telematikinfrastruktur (TI).

Ganz unscheinbar steht jetzt im ergänzten Paragrafen 307 SGB V, dass der Gesetzgeber die in der Datenschutzgrundverordnung DSGVO vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kurzerhand selbst übernimmt. Der Referentenentwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ mitsamt der in der Anlage enthaltenen DSFA vor.

Immer wieder hatten Kritiker der Telematikinfrastruktur bemängelt, es sei nicht geklärt, ob Ärzte (und andere Leistungserbringer) bei der Übertragung von Patientendaten über die TI eine solche DSFA machen müssten, oder ob das nicht die Aufgabe der Betreibergesellschaft gematik sei. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte sich mit der Frage lange schwer getan. Schließlich hatten Bundes- und Landesbeauftragte festgelegt, beide seien zuständig.

„Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“

In der DSFA im Referentenentwurf ist jetzt nachzulesen, dass „die korrekte Nutzung einer (...) zugelassenen Komponente der dezentralen Infrastruktur der Telematikinfrastruktur (...) keine Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen [birgt], sofern die Komponenten vom Leistungserbringer gemäß Betriebshandbuch betrieben werden.“

Die Übernahme der DSFA durch den Staat spare für die Leistungserbringer, die an die TI angeschlossen sind, Bürokratiekosten „in Höhe von rund 815 Millionen Euro“ ein, heißt es dazu im Referentenentwurf im „Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“. Davon profitierten auch die Leistungserbringer, die derzeit und in den kommenden Jahren noch an die TI angeschlossen werden sollen.

Zusätzliche Ausgaben

Für die Sozialversicherung sieht der Referentenentwurf unter anderem Mehrkosten von 27 Millionen Euro für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch die Beitragserhöhung zur Finanzierung der gematik um die Hälfte auf 1,50 Euro je Versichertem vor.

Außerdem entstünden zusätzliche jährliche Ausgaben in Höhe von 99 Millionen Euro unter anderem durch Maßnahmen wie die Ausweitung der Videosprechstunde, die Gewährung digitaler Pflegeanwendungen, die Erweiterung der Funktionalität der Versicherten-App und durch die Einführung digitaler Identitäten.

Einmalige Kosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro unter andere m für die Ablösung der kartenbasierten Anwendungen und die Anpassung der App der elektronischen Patientenakte zur Nutzung der Digitalen Gesundheitsanwendungen. Dem stünden, heißt es im Gesetzentwurf, „Einsparungen in mindestens derselben Höhe unter anderem durch Reduzierung von Porto-, Telefon-, SMS- und Fax-Aufwänden“ sowie durch Optimierung der Verwaltungsprozesse gegenüber. (Mitarbeit: hom)

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