Abrechnung
Landessozialgericht: Vollstationäre Klinikbehandlung darf auch nur Minuten dauern
Kliniken können den Krankenkassen einen vollen Behandlungstag berechnen, wenn im konkreten Fall ein intensiver Einsatz sächlicher und personeller Klinik-Mittel nötig war – egal wie lange die Behandlung dauerte. Das hat ein Landessozialgericht entschieden.