MFA-Tarif
Wann steht Azubis das Gehaltsplus zu?
Seit diesem Monat steht angehenden MFA laut Tarif eine höhere Vergütung zu. Doch für welche Ärzte gilt die Zahlungspflicht?
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. 30 Euro mehr erhalten Auszubildende zum/r Medizinischen Fachangestellten (MFA) mit dem Aprilgehalt. So verlangt es die Regelung im aktuellen Gehaltstarifvertrag.
Die Azubi-Vergütung steigt dadurch im ersten Ausbildungsjahr von 670 auf 700 Euro, im zweiten Jahr von 710 auf 740 Euro und im dritten Jahr von 760 auf 790 Euro.
Damit wird die dritte Erhöhung innerhalb von drei Jahren erreicht. Ganz so, wie es der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von MFA/Arzthelferinnen (AAA) auf Arbeitgeberseite im Sommer 2013 ausgehandelt hatten.
Da es sich um eine tarifvertragliche Regelung handelt, ist die Erhöhung der Azubi-Gehälter für all jene Praxischefs verbindlich, die der AAA angehören. Ein Freibrief für alle anderen Praxen, weniger zu zahlen, ist dies allerdings nicht.
Denn die Tarifbindung bei den Azubigehältern folgt, wie der Verband der medizinischen Fachberufe auf Nachfrage bestätigt, denselben Regeln wie die Tarifbindung bei den ausgelernten MFA.
Erhöhung fällig bei Verträgen nach geltendem Tarif
Das heißt, sowie sich im Ausbildungsvertrag auf den Gehaltstarif bezogen wird beziehungsweise ein Passus besagt, dass die Auszubildende nach geltendem Tarif vergütet wird, muss der Praxischef ihr ebenfalls die Erhöhung zahlen.
In den entsprechenden Musterausbildungsverträgen der Landesärztekammern, die Pflicht für die Praxen sind, können die Praxen zwar wählen, ob sie den Passus ankreuzen oder nicht.
Wer sich das Muster im Internet herunterlädt sollte aber genau hinschauen, dort ist das Häckchen meist schon gesetzt.
Und: Laut der Landesärztekammer Hessen dürfen die Praxischefs nach unten maximal um 20 Prozent vom aktuell geltenden Tarif abweichen. Damit kommen auch Praxischefs, die außerhalb des Tarifs zahlen - zumindest, wenn sie die unterste Grenze nutzen - nicht ganz am Gehaltsplus, das seit diesem Monat gilt, vorbei.
Für die ausgelernten MFA gibt es dieses Jahr zwar kein Gehaltsplus mehr - ihre Gehälter wurden nur in zwei Stufen in 2013 (plus 4,5 Prozent) und in 2014 (plus 3 Prozent) erhöht - im nächsten Jahr dürfte sich das aber ändern.
Denn zum 31. März 2016 läuft der aktuelle Gehaltstarifvertrag aus - und das Ziel des VmF, für Fachangestellte zehn Euro Eingangsstundensatz zu erreichen, wurde erst 2014 und auch nur knapp mit 10,08 Euro erreicht. Hier besteht daher sicherlich Verhandlungsbedarf. (reh)