Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was in die elektronische Patientenakte gehört – und was nicht
Die elektronische Patientenakte für alle soll ab 15. Januar 2025 kommen. Doch welche Informationen müssen Ärzte dort einstellen? Müssen sie alles lesen, was sich in der ePA befindet? Und was passiert, wenn sie vergessen, etwas hochzuladen? Christoph Weinreich, Leiter der KBV-Stabsstelle Recht, beantwortet die häufigsten Fragen.