Klinikfinanzierung

Zuschläge sorgen für Ärger

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BERLIN. Eine an das Pflegestärkungsgesetz angehängte Änderung der Krankenhausfinanzierung sorgt für Ärger zwischen Bund und Ländern.

"Mit dem geplanten neuen Verteilungsschlüssel für den Versorgungszuschlag werden die Krankenhäuser in Baden-Württemberg dafür bestraft, dass sie sich verantwortungsbewusst an die mit den Kassen vereinbarte Zahl der stationären Behandlungen halten", wettert die Stuttgarter Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) in einer Pressemitteilung gegen die Koalitionspläne.

Es geht um einen 2013 eingeführten Zuschlag, der den Krankenhäusern bis Ende 2014 rund 750 Millionen Euro einbringen sollte. Dieser Zuschlag sollte dann entfallen.

Die Koalition wird ihn jetzt wohl auch in den kommenden Jahren weiter bezahlen, aber nicht mehr in der bisherigen Höhe von 0,8 Prozent auf die Fallpauschale.

Künftig soll der Zuschlag nur noch in der Höhe der Mehrleistungsabschläge gezahlt werden, und zwar je Land. In Ländern, in denen mehr operiert wird, wird also auch mehr von dem Zuschlag ankommen. Mehrleistungsabschläge müssen die Krankenhäuser hinnehmen, die mehr operieren als mit den Kassen vereinbart.

200 Millionen Euro Defizit 2014

Die bisherige Regelung habe dazu geführt, dass die Kassen 2013 rund 100 Millionen Euro mehr gezahlt als durch die Mehrleistungsabschläge eingenommen wurden, berichtete Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband im Bundestag. 2014 erreiche das Defizit 200 Millionen Euro.

Altpeter zeigte sich vergrätzt, dass die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten der Gesetzesvorlage zugestimmt - und sich danach erst bei der Landesregierung nach den finanziellen Auswirkungen erkundigt hätten.

Sie appellierte an BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, die ihren Wahlkreis in Tübingen hat, "mit aller Macht" die Einschnitte für Krankenhäuser im Südwesten zu verhindern.

Unterdessen hat die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis erkennen lassen, sie wolle an der Vorlage festhalten. (af/fst)

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