Münsteraner Kreis

Weg mit dem Heilpraktikerberuf!

Der neu gegründete "Münsteraner Kreis", eine Gruppe von 17 Wissenschaftlern um die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, fordert aktuell das Ende für die "unangemessene Ausbildung und die meist unhaltbaren Krankheitskonzepte" der Heilpraktiker – mit zwei Handlungsoptionen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Gehört zum Repertoire vieler Heilpraktiker: Die Behandlung mit Homöopathika.

Gehört zum Repertoire vieler Heilpraktiker: Die Behandlung mit Homöopathika.

© Ideenkoch / stock.adobe.com

MÜNSTER. Der neu gegründete "Münsteraner Kreis" um Bettina Schöne-Seifert, Professorin für Medizinethik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, plädiert für die Abschaffung des Heilpraktikerberufes oder alternativ die Einführung sogenannter "Fach-Heilpraktiker". Dies sind nach Ansicht der 17-köpfigen Expertengruppe die einzigen Optionen, um das "Missverhältnis von Qualifizierung und Befugnissen der Heilpraktiker zu korrigieren, ohne dabei die Selbstbestimmungsrechte der Patienten ungebührlich zu beschränken", wie es in dem "Münsteraner Memorandum Heilpraktiker" heißt.

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Weg mit den Heilpraktikern?

Der an den Gesetzgeber gerichtete Appell zur Reform des Heilpraktikerwesens zum Nutzen der Patienten richtet sich gegen die nach Auffassung des Gremiums "unangemessene Ausbildung und die meist unhaltbaren Krankheitskonzepte" der Heilpraktiker. Der Münsteraner Kreis verweist im Zusammenhang einer Beschränkungslösung, die Heilpraktikern gemessen am Status quo weitere ärztliche Tätigkeiten verbieten würde, auf einen konsentierten Vorstoß des Deutschen Ärztetages vom Mai. "Vom derzeit zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern sind alle invasiven Maßnahmen (wie chirurgische Eingriffe, Injektionen und Infusionen) sowie die Behandlung von Krebserkrankungen auszuschließen", forderte der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg in einer Entschließung zur Reform des Heilpraktikerwesens.

Der Ärztetag verband das gleichzeitig mit der Forderung an den Gesetzgeber, "eine Definition der Heilkunde an geeigneter Stelle gesetzlich zu verankern, die eine deutlichere Abgrenzung von Paramedizin und dem Heilpraktikerwesen erlaubt."

"Überwiegend unwissenschaftliche Gedankenwelt"

Um eben diese Abgrenzung geht es auch den Vertretern des Münsteraner Kreises, der gar von Parallelwelten – der Welt der akademischen Medizin und der Welt der Heilpraktiker – spricht. Während die akademische Medizin nach Evidenzbasierung und begründetem Fortschritt strebe, seien Heilpraktiker in der, wie die Kritiker betonen, überwiegend unwissenschaftlichen Gedankenwelt der Komplementären und Alternativen Medizin (KAM) verankert. Erschwerend hinzu komme die deutliche Inkongruenz der Ausbildungsgänge mit dem langen Medizinstudium auf der einen und der kurzen, weitgehend unregulierten Ausbildung zum Heilpraktiker auf der anderen Seite.

Die Experten um Schöne-Seifert befürchten mit Blick auf die medizinische Qualifikation, dass Patienten hier in der Regel nicht klar zu unterscheiden vermögen. "Da Heilpraktiker das Etikett ‚staatlich anerkannt‘ bekommen, können Patienten leicht den falschen Eindruck gewinnen, es handle sich bei Medizinern und Heilpraktikern um gleichwertige Alternativen", so die Wissenschaftler.

Drehe der Gesetzgeber an der Stellschraube der Qualifizierung, so strebt dem Kreis "die Kompetenzlösung der Fach-Heilpraktiker mit wissenschaftsorientierter Ausbildung und staatlicher Prüfung" vor. Staatlich anerkannter Fach-Heilpraktiker solle dann nur werden können, wer bereits eine Ausbildung in einem der speziellen nicht-akademischen/teilakademischen Heilberufe absolviert hat wie Ergo- oder Physiotherapeuten. Diese sollten "auf Fachhochschul-Niveau eine zusätzliche, fachspezifische Ausbildung erhalten", die sie zum Fach-Heilpraktiker qualifiziere – beschränkt auf ihr jeweiliges, originäres Tätigkeitsfeld.

Heilpraktikergesetz

» Gesetzeslage: Im Dezember 2016 hat der Gesetzgeber mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) das Heilpraktikergesetz und die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz geändert.

» Leitlinien: Bis Ende 2017 sollen unter Beteiligung der Länder einheitliche Leitlinien erarbeitet werden, auf deren Grundlage künftig die Kenntnisprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt werden soll.

» Ursprung: Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) trat zum 21. Februar 1939 in Kraft.

Lesen Sie dazu auch: Alternativmedizin: Ruf nach konsequentem Patientenschutz

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