Schmerzkongress der DGS

Praxisleitlinie Cannabis: Diese Indikationen sind möglich

Noch immer gibt es nur wenige kontrollierte Studien zum Einsatz von Cannabis in der Medizin. Orientierung will die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin jetzt mit einer Praxisleitlinie bieten. Diese steht aktuell zur Kommentierung im Netz.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Verordnung von Cannabinoiden: Mögliche Indikationen sind in drei Evidenzgrade eingeteilt worden.

Verordnung von Cannabinoiden: Mögliche Indikationen sind in drei Evidenzgrade eingeteilt worden.

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FRANKFURT/MAIN. Auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verordnung von Cannabis auf BtM-Rezept sind viele Ärzte noch unsicher, bei welchen Indikationen Cannabinoide verordnet werden können. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) hat daher eine Praxisleitlinie entwickelt. Beim Schmerz- und Palliativtag wurde sie vor- und zur Diskussion gestellt. Sie solle Ärzten bei der Verordnung von Cannabinoiden Orientierung bieten, sagte der neu gewählte Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), Dr. Johannes Horlemann, in Frankfurt am Main. Horlemann ist einer der Autoren der Leitlinie.

Diese soll nicht nur randomisierte kontrollierte Studien als Basis haben, sondern auch die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen mit Cannabinoiden berücksichtigen. Der "medical need" der Patienten in vielen Indikationen, für die Cannabinoide eine Rolle spielen können, sei so hoch, dass es im Sinne einer patientenzentrierten Medizin "unzumutbar erschiene, auf größere Studien zu warten", heißt es im Entwurf der Leitlinie.

Die Autoren der Leitlinie haben auf 85 wissenschaftliche Publikationen, Veröffentlichungen von Behörden oder Expertenmeinungen und auf 258 Artikel in PubMed zurückgegriffen und in die Studie einfließen lassen. Je nach Evidenzgrad zu in Frage kommenden Indikationen gibt die Praxisleitlinie Empfehlungen für die Verordnung von Cannabinoiden nach Grad A (Daten aus mehreren, randomisierten klinischen Studien oder Meta-Analysen), Grad B (Daten aus einer randomisierten Studie oder mehreren großen nicht randomisierten Studien) oder Grad C (Konsensusmeinungen von Experten oder kleine Studien oder Registerdaten).

Diese Krankheitsbilder umfassen die Empfehlungsgrade

  • Empfehlungsgrad A: Indikationen chronischer Schmerz, Tumorschmerz, nichttumorbedingter Schmerz, neuropathischer Schmerz, Schlafstörungen bei chronischem Schmerz und spastischer Schmerz bei MS
  • Empfehlungsgrad B: Untergewicht, Appetitlosigkeit/Kachexie, Morbus Crohn (Schmerz und Gewicht), Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie
  • Empfehlungsgrad C: viszeraler Schmerz, Tourette-Syndrom, rheumatologisch ausgelöster Schmerz

Die Behandlung bei neuropsychiatrischen Erkrankungen im Rahmen der schmerzmedizinischen Betreuung könne derzeit aufgrund der Studienlage nicht empfohlen werden, heißt es im Entwurf der Praxisleitlinie.

Ärzte, Patienten und Apotheker sind aufgerufen, die Praxisleitlinie nun aus eigenen Erfahrungen heraus zu kommentieren. Im Netz ist die Leitlinie abrufbar unter dgs-praxisleitlinien.de/index.php/leitlinien/cannabis

Verordnung von Cannabinoiden

Folgende gesetzliche Voraussetzungen für die Cannabis-Verordnung stehen in Paragraf 31 Absatz 6 SGB V:

  1. Der Versicherte muss an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden.
  2. Eine Leistung, die dem medizinischen Standard entspricht, steht nicht zur Verfügung, sie ist mangelhaft wirksam oder wird nicht vertragen.
  3. Eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
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