Ein Klinikgesetz, das niemand braucht?
Die Bremer Gesundheitssenatorin plant für das kleinste Bundesland ein Krankenhausgesetz. Kassen und Krankenhausgesellschaft finden das völlig überflüssig.
Veröffentlicht:BREMEN. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern hat Bremen bislang kein eigenes Krankenhausgesetz. Das will Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) nun ändern.
Gegen den von ihr vorgelegten Gesetzesentwurf laufen Krankenhausgesellschaft und Kassen nun Sturm. "Das Gesetz ist überflüssig, bürokratisch, kostentreibend und wettbewerbsfeindlich", heißt es in einem gemeinsamen verfassten offenen Brief an die Senatorin.
Es missachte "die gemeinsamen Aufgaben der Krankenkassen und der Krankenhäuser als originäre Vertragspartner im Krankenhausbereich."
Und das plant der Bremer Senat:
• Eine Investitionspauschale von insgesamt jährlich 27 Millionen Euro soll das frühere System aus Pauschale plus antragsgebundener Einzelförderung, etwa bei Um- oder Neubauten, ersetzen. Für Baumaßnahmen müssten die Krankenhäuser also Geld ansparen.
• Jedes Haus muss eine 24-stündige fachärztliche Notfallbereitschaft sicherstellen.
• Zuweisungen gegen Entgelt werden verboten. Das Gesetz verpflichtet die Häuser dazu, Antikorruptionsmaßnahmen zu etablieren.
• Die Krankenhäuser werden zu einem Entlassungsmanagement verpflichtet und sollen Qualitätsbeauftragte haben.
• Die Hygiene-Richtline des Landes wird ins Gesetz übernommen.
• Patienten erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Aufklärung, Information und Transparenz im Behandlungsprozess.
• Unabhängige Patientenfürsprecher sollen Beschwerden aufnehmen und weiterleiten. Die nicht von den Kliniken berufenen Fürsprecher legen Jahresberichte vor. Die Kosten sollen von den Häusern gezahlt werden.
Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen betonen in ihrem scharf formulierten Protestbrief, dass sie bisher durchaus gut ohne ein Gesetz zusammengearbeitet haben. Sie fürchten neue bürokratische Hürden.
Zudem lege es den Krankenhäusern weitere finanzielle Lasten auf, wie die Finanzierung zusätzlicher Qualitätsberichte oder der Patientenfürsprecher.
Die Investitionspauschale werde die Bremer Häuser im Wettbewerb mit den niedersächsischen Nachbarn noch deutlicher ins Hintertreffen bringen, hieß es. Denn jenseits der Landesgrenze gelte eines der liberalsten Krankenhausgesetze Deutschlands.
"Die Kritik ist nicht nachvollziehbar", reagierte die Gesundheitssenatorin auf den Brief. "Wir stellen mit unserem Gesetzesvorschlag die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund und schaffen neue Voraussetzungen für die Investitionsförderung. Das ist weder bürokratisch noch wettbewerbsfeindlich", so Rosenkötter.