Telematik-Infrastruktur
Ministerium macht Tempo bei E-Health – aber nicht für alle
Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und die Pflege dürfen sich unter dem Dach der Telematik-Infrastruktur einrichten. Alle anderen Heilberufe müssen vorerst draußenbleiben, kündigt das BMG an.
Veröffentlicht:BERLIN. Was die Ankündigungen angeht, wird das E-Health-Programm der aktuellen großen Koalition immer schneller getaktet. Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart hatte vor zehn Tagen die Fortschreibung des E-Health-Gesetzes noch für das erste Halbjahr des kommenden Jahres in Aussicht gestellt. Am Montag fachte Christian Klose, stellvertretender Leiter der Abteilung für Digitalisierung, die Erwartungen der Besucher des Fachkongresses Telemedizin der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin in Berlin weiter an. Ziel sei, noch in diesem Jahr zu Eckpunkten für das Gesetz zu kommen und bereits im ersten Quartal des neuen Jahres den Referentenentwurf nachzuschieben.
„Wir wollen alle an der Versorgung Beteiligten vernetzen“, sagte Klose. Auch für die private Assekuranz stehe die Tür nach wie vor offen. Der PKV-Verband hatte sich 2012 aus der gematik zurückgezogen. In der ersten Welle sollen rund 208.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, 2100 Krankenhäuser und 21.000 Apotheken in die Telematik-Infrastruktur eingebunden werden. In einem weiteren Schritt sollen dann Einrichtungen der Pflege dazu kommen.
Lösung für Nichtakademische Heilberufe steht noch aus
Für Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden, Orthopädieschuhmacher und weitere nichtakademische Heilberufe gebe es noch keine technologische Lösung. Die 2,3 Millionen Teilnehmer in diesen Versorgungsabschnitten könnten aus Kostengründen in absehbarer Zeit nicht auf einem Ausstattungsniveau wie die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser eingebunden werden, also mit Kartenterminal und Konnektor. Nach derzeitigem Stand würde diese Investition mit rund sechs Milliarden Euro zu Buche schlagen. Dafür müssten die Beiträge der Versicherten um rund 0,5 Prozentpunkte steigen.
Für diese Berufsgruppen müssten Lösungen gefunden werden, die Themen wie Innovationsfreude, Geschwindigkeit, Sicherheit, Datenschutz und das Generieren ökonomischer Effekte sinnvoll miteinander abbildeten, sagte Klose. Mit anderen Worten: Die Vorstellungen im Gesundheitsministerium dazu sind im besten Fall noch unausgegoren.
Die disruptiven Veränderungen der Technologien sorgen für Bewegung in den Verwaltungsapparaten. „Wenn die Märkte agil sind, muss die Gesetzgebung folgen können“, sagte Klose. Gesetze würden in Zukunft kürzere Laufzeiten haben.
Digitalisierung: Zwei Lager in der Ärzteschaft
Die Digitalisierung komme inzwischen bei den Ärzten besser an, sagte Dr. Franz-Joseph Bartmann, bis Mai noch im Vorstand der Bundesärztekammer. In den vergangenen zwei Jahren habe das Thema Dynamik entwickelt, was sich auch den Entscheidungen der vergangenen beiden Ärztetage zur Digitalisierung ablesen lasse. Ein Beispiel ist die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots, die praktisch alle Landesärztekammern bereits umgesetzt haben.
Der Chirurg räumte ein, dass es in der Ärzteschaft zwei Lager gebe. Das eine habe ein extrem hohes Interesse daran, die Vernetzung voranzutreiben und untereinander vernetzt zu sein.
Es gebe allerdings auch andere, die in weniger komplexen Bereichen tätig seien, die sich fragten, ob sie die Vernetzung wirklich bräuchten.
Die Akzeptanz hänge stark von der Entwicklung einer Vergütungsstruktur ab, die auf Telemedizin und gemeinschaftliche Leistungserbringung ausgerichtet sei, sagte Bartmann.
Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin, Professor Gernot Marx, plädierte für mehr Interoperabilität. Auch die Medizingeräte- und Laborgerätehersteller sollten ihre Schnittstellen offenlegen, damit der Datenaustausch vorankomme, sagte Marx. Geschlossene Datensilos zu schaffen, sei 2018 nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber solle an dieser Štelle strikte Vorgaben machen. Mit Freiwilligkeit alleine komme man nicht weiter.