Betrugs-Vorwurf ist oft nicht haltbar

Die KV Berlin hat in zwei Jahren 79 Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen bearbeitet.

Von Ina Harloff Veröffentlicht:
In drei von vier Verdachtsfällen wird kein Betrug bestätigt. © bilderbox / fotolia.com

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BERLIN. In der Zeit vom 1. November 2007 bis 31. Oktober 2009 sind bei der KV Berlin 79 Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingegangen. Ärzte wurden in 53 Fällen verdächtigt. Ganz oben auf der Liste der Verdachtsmomente steht dabei falsches Abrechnungsverhalten oder gar der Verdacht auf Abrechnungsbetrug.

16 Fälle musste die KV Berlin an das Landeskriminalamt weitergeben. Vier davon beruhten auf Hinweisen der Krankenkassen, wonach ärztliche Leistungen nach dem Tod des Versicherten zulasten dieser Krankenkasse abgerechnet wurden. "Oft handelt es sich in solchen Fällen aber lediglich um fehlerhafte Abrechnung und nicht um Betrug", relativierte Peter Pfeiffer, der Beauftragte der KV Berlin für das Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

Einem weiteren Fall liegt der Verdacht zugrunde, dass ärztliche Leistungen an nicht-ärztliches Personal delegiert wurden. Außerdem wurde ein Arzt anonym verdächtigt, ohne ärztliche Zulassung zu praktizieren. Der Fall wurde an die Ärztekammer weitergeleitet. In 19 der 79 Fälle ist eine weitere Bearbeitung erforderlich. Insgesamt 60 konnten abschließend bearbeitet werden. Dazu gehört auch die Weiterleitung an die zuständigen Stellen wie zum Beispiel Krankenkassen.

Hinweise kommen vor allem vonseiten der Kassen, aber auch von Behörden, der KV selbst oder anonym. Pfeiffer erhält aber nicht nur Hinweise auf Ärzte, sondern auch auf Krankenhäuser, Apotheken und Versicherte. Bei diesen geht es oft um Chipkartenmissbrauch.

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