Kabinettsbeschluss
Weg frei für 13.000 neue Pflege-Stellen
Unmittelbar nach der Sommerpause wird der Bundestag das "Sofortprogramm Pflege" beraten: Damit sollen 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen finanziert werden.
Veröffentlicht:BERLIN. "Wir greifen der Pflege unmittelbar und spürbar unter die Arme. Es tut sich was in der Pflege – mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung weiter verbessern" – so kommentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch den Beschluss des Bundeskabinetts über das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG).
Unmittelbar nach der Sommerpause sollen die parlamentarischen Beratungen dazu starten. Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Das Gesetz sei ein wichtiges Signal für alle, die auf Pflege angewiesen seien, und für alle, die in der Pflege arbeiteten, so die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar.
Einmalbetrag von 12.000 Euro
Das Sofortprogramm ist ein erster Schritt zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung in Altenheimen und in die Krankenhäuser. Ab 2019 stehen zusätzliche Mittel der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bereit, um 13.000 neue Stellen für medizinische Behandlungspflege in Altenheimen zu finanzieren.
Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Heime mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Heime mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.
Darüber hinaus stellt die Pflegeversicherung Heimen und ambulanten Pflegediensten einen Einmalbetrag von 12.000 Euro zur Verfügung, mit dem Investitionen in die Digitalisierung gefördert werden.
In den Krankenhäusern wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle künftig von den Kostenträgern – gesetzliche und private Krankenversicherung – voll finanziert. Diese Neuregelung soll bis zum Inkrafttreten einer grundsätzlichen Reform der Pflegepersonalkostenfinanzierung gelten.
Ab 2020 soll die Finanzierung der Pflegepersonalkosten insgesamt auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt werden.
Bereits ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern vollständig von den Krankenkassen refinanziert. Die Kliniken müssen nachweisen, dass die zusätzlichen Finanzmittel auch tatsächlich für die Finanzierung zusätzlicher Pflegepersonalkosten verwendet worden sind.
Ferner werden Anreize gesetzt, dass Arbeitgeber verstärkt Pflegekräfte ausbilden: Dazu werden die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert.
Mehr Geld für Gesundheitsförderung
Weitere flankierende Maßnahmen:
»Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu verbessern, erhalten Pflegeeinrichtungen finanzielle Unterstützung, mit denen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird.
»Die Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung der Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen bereitzustellen.
»Der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige wird erleichtert.
»Der Anwendungsbereich der Videosprechstunde als telemedizinische Leistung wird erweitert.
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