Pflegebevollmächtigter Westerfellhaus
"Palliativversorgung ist ausbaubedürftig"
Bessere Beratung, weniger Bürokratie und mehr Kooperation fordert der Pflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus für die Palliativversorgung.
Veröffentlicht:BERLIN. Trotz vielfältiger gesetzgeberischer Aktivitäten weist die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland nach Auffassung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, gravierende Schwächen auf. Dies betreffe die Güte und Intensität der Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen, die Kooperation ärztlicher und nichtärztlicher Heilberufe und auch die pflegerische Infrastruktur in der Region, sagte Westerfellhaus am Sonntagabend anlässlich der 21. Berliner Hospizwoche.
Westerfellhaus regte an, einen Rechtsanspruch auf eine präventive Beratung gesetzlich zu verankern, um frühzeitig einen Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung sicherzustellen. Ferner müsse überprüft werden, ob die Durchsetzung von Leistungsansprüchen nicht durch zu hohe bürokratische Hürden erschwert wird. Dazu sollten die Erfahrungen von SAPV-Teams analysiert werden.
Einen weiteren Schwachpunkt sieht Westerfellhaus in der Palliativversorgung in Pflegeheimen. Nahezu hundert Prozent der Heime hätten zwar Pläne und Strategien auf dem Papier, aber nur ein Bruchteil davon werde tatsächlich umgesetzt. "Die Ausrede, dazu sei keine Zeit vorhanden, lasse ich nicht gelten", sagte der Pflegebevollmächtigte.
Unzulänglich sei auch die Kooperation der Pflegeheime mit Ärzten, Physiotherapeuten und Apotheken. Erst 28 Prozent der Heime hätten Kooperationsverträge abgeschlossen, obwohl inzwischen seit Jahrzehnten über die Überwindung der Sektorengrenzen diskutiert werde.
Mit spezialisiertem Einzelkämpfertum seien die Herausforderungen in der Pflegeversorgung nicht zu meistern, kritisierte Westerfellhaus. Der Streit über Substitution oder Delegation von Leistungen müsse ein Ende haben. Notwendig sei ein neues Denken aller Berufsgruppen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung, mit dem Kooperation unter Einschluss von ehrenamtlichen Kräften verwirklich werden könne.
Als Beispiel für solche Engstirnigkeit nannte Westerfellhaus das E-Health-Gesetz, das digitale Informationsflüsse nur zwischen Ärzten sowie zwischen Ärzten und Apothekern regele. Er wolle sich dafür einsetzen, dass in die Digitalisierung im Gesundheitswesen auch die Pflege sowie die Angehörigen von pflegebedürftigen Personen einbezogen werden. (HL)