Schleswig-Holstein
Land zahlt für 137 Impfopfer
Wird nach dem Infektionsschutzgesetz geimpft, und kommt es dabei zu Komplikationen, haftet die öffentliche Hand. Was das bedeutet, zeigen aktuelle Zahlen aus Schleswig-Holstein.
Veröffentlicht:KIEL. Impfen hilft jedes Jahr Millionen Menschen, Erkrankungen zu vermeiden. Bei einer kleinen Zahl kommt es zu Komplikationen. Was viele nicht wissen: Betroffene können Haftungsansprüche gegen die öffentliche Hand prüfen, wenn es sich um eine Impfung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verhütung und Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten handelt.
Die Pockenschutzimpfung im Jahr 1968 führte bei einem geimpften Kind zu einer Hirnschädigung. Der Betroffene erhält inzwischen eine Grundrente, eine Ausgleichsrente, einen Berufsschadensausgleich, eine Pflegezulage für die Heimkosten und eine Schwerstbeschädigtenzulage. Monatlich 4871 Euro zahlt das Land Schleswig-Holstein für die Versorgung des Betroffenen.
Er ist einer von 137 Menschen im Norden, die im vergangenen Jahr eine finanzielle Entschädigung des Landes erhielten, weil sie einen nachgewiesenen Impfschaden erlitten hatten. Insgesamt zahlte das Land 2,3 Millionen Euro an Opfer nachgewiesener Impfschäden. Sie leben teilweise seit vielen Jahren in Pflegeheimen und leiden unter den Folgen.
Die Zahlen nannte Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) auf eine Anfrage der Piratenpartei. Zugleich verwies sie darauf, dass Impfschäden im Vergleich zur hohen Zahl an vorgenommenen Impfungen selten sind. So gab es im Jahr 2012 in ganz Schleswig-Holstein keinen Impfschaden, der dem Ministerium bekannt wurde - bei 786.885 Impfleistungen im Norden.
Ein Jahr zuvor gab es einen Impfschaden bei 908.301 Impfleistungen. Die zurückgehende Zahl an Impfungen in 2012 ist nicht als Impfmüdigkeit zu werten, sondern Folge des damals zu spät eingetroffenen Impfstoffs.
Ein Großteil der Zahlungen leistet das Land wegen lang zurückliegender Schädigungen wie etwa heute nicht mehr vorgenommenen Pockenimpfungen. Es gibt aber auch jüngere Fälle. Im Dezember 2009 erlitt ein Betroffener nach einer Grippe-Impfungen Lähmungen, Koordinations- und Sensibilitätsstörungen. Ihm werden monatlich 932 Euro gezahlt.
Im vergangenen Jahr stellten vier Menschen aus Schleswig-Holstein einen Antrag auf Entschädigung. Zwei von ihnen sind noch in der Prüfung, zwei wurden abgelehnt. (di)