Gesetzentwurf

Masern-Impfpflicht kommt – mit Sanktionen

Ab März 2020 soll nach neuen Plänen der Bundesregierung eine allgemeine Masern-Impfpflicht gelten. Wer die Impfung verweigert, dem drohen Sanktionen. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf in Kürze beschließen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Im Kampf gegen Masern setzt die Bundesregierung auf eine Impfpflicht.

Im Kampf gegen Masern setzt die Bundesregierung auf eine Impfpflicht.

© Guntar Feldmann / stock.adobe.com

BERLIN. Die Bundesregierung plant eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern. Gelten soll sie ab März 2020, also rechtzeitig vor Beginn des dann folgenden Schuljahres. Voraussichtlich am 17. Juli will das Bundeskabinett die Vorlage beraten und beschließen.

Das geht aus dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Die Impfpflicht ist mit Sanktionen belegt. Die Gesundheitsämter sollen Verstöße mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro ahnden können. Das hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Vorstellung eines ersten Entwurfs im Mai bereits herausgestrichen.

Auch indirekte Sanktionen geplant

Nach wie vor gilt: Kinder in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen und sonstigen Ausbildungsstätten sollten geimpft sein.

Gleiches gilt für jedwedes Personal in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, zudem auch für Küchen- und Reinigungskräfte sowie ehrenamtliche Helfer. Auch in Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften soll die Impfpflicht durchgesetzt werden.

Der Entwurf verweist darauf, dass es sich dabei nicht um eine „durch unmittelbaren Zwang durchsetzbare Pflicht“ handele. Die Sanktion erfolgt eher indirekt: So sollen in Gemeinschaftseinrichtungen ungeimpfte Personen nicht mehr aufgenommen werden dürfen.

Desgleichen gilt für Ärzte, Pflegekräfte, Lehrer, Betreuer und weiteres Personal, das ohne Nachweis der Masernimpfung dort nicht mehr beschäftigt werden soll.

Eine Ausnahme soll bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gemacht werden: Sie können wegen der geltenden Schulpflicht nicht vom Unterricht ausgeschlossen, ihre Eltern aber mit Bußen belegt werden.

Impfaufklärung wird gestärkt

Die Impfpflicht soll auch gelten, wenn ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln, manchmal auch gegen Windpocken zur Verfügung stehen.

Das Gesetz soll zudem klarstellen, dass jeder Arzt – gleich welcher Fachrichtung – Schutzimpfungen vornehmen darf. Das wird auch in den Weiterbildungsordnungen der Kammern in der Regel so gesehen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Impfaufklärung und der statistischen Grundlagen.

Dafür werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, das Robert Koch-Institut regelmäßig zu informieren, wie Schutzimpfungen in Anspruch genommen werden und welche Effekte sie erzielen.

Masern in Zahlen

420 Masernfälle hat das Robert Koch-Institut (RKI) bis Ende Mai 2019 registriert. 543 Fälle hatte das RKI im gesamten Jahr 2018 gezählt (siehe nachfolgende Grafik).

Ab 80 Fällen pro Jahr, also etwa einem Fall auf eine Million Einwohner, gälten die Masern hierzulande als ausgerottet.

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Wir haben den Beitrag aktualisiert und verlängert am 11.07.2019 um 15:52 Uhr. In der ersten Variante hatten wir fälschlicherweise geschrieben, dass keine Bußgelder geplant sind.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Spahn erhöht noch einmal die Schlagzahl

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