Bürokratieentlastungsgesetz
Kabinett beschließt eAU
Die Bundesregierung hat jetzt einstimmig das Bürokratieentlastungsgesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Darin enthalten: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des 3. Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Damit stellt die Koalition der Wirtschaft einen Verwaltungskostenrückgang um rund 1,1 Milliarden Euro in Aussicht.
Allein die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senke den Bürokratieaufwand der Unternehmen um rund 500 Millionen Euro, versichert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Neuregelungen sollen 2021 in Kraft treten
Vorgesehen ist mit dem Gesetz, dass Arbeitgeber künftig die AU digital bei den Kassen abfordern. Mit dem TSVG wurde zuvor bereits die elektronische Weiterleitung der AU vom Arzt an die Krankenkasse geregelt. Beide Neuerungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Weitere Bausteine des 3. Bürokratieentlastungsgesetzes, mit dem sich jetzt der Bundestag zu befassen hat, sind Erleichterungen bei der unternehmensinternen Vorhaltung von Datenverarbeitungshardware für das Finanzamt sowie die Einführung digitaler Anmeldungen für Hotelgäste.
Aus ärztlicher Sicht ebenfalls nicht ganz unerheblich: Die Kleinunternehmergrenze, bis zu der keine Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu erheben und an den Fiskus abzuführen ist, wird von 17.500 Euro Vorjahresumsatz auf 22.000 Euro angehoben.
Wirtschaftsverbände sind unzufrieden
Wirtschaftsverbände hatten bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes die angekündigte Entlastung als unzureichend bemängelt.
„Nach fast zwei Jahren mühsamer Beratung enttäuscht der Vorschlag. Parteitaktische Spielchen in der GroKo verhindern, dass für Unternehmen wirklich spürbar etwas rauskommt“, ließ etwa Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) verlauten.
Von Kassenseite hingegen kommt Zustimmung. „Die eAU ist ein gutes Beispiel für eine intelligente Lösung , um Bürokratie im Gesundheitswesen abzubauen“, twitterte am Mittwoch TK-Vize Thomas Ballast. (cw)