Landessozialgericht

Kasse zahlt bei Hartz IV nicht für Homöopathie

Veröffentlicht:

CELLE. Ein Hartz-IV-Empfänger kann nach dem Gerichtsurteil kein zusätzliches Geld für homöopathische Mittel verlangen, die von Krankenkassen nicht bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden.

Für Ausnahmen gebe es enge Regeln. Insgesamt wollte ein 64 Jahre alte Kläger aus Bremen monatlich 150 Euro extra für Produkte wie Ingwer, Arnika und Quark haben. Homöopathische Mittel hätten ohnehin keine nachgewiesene Wirksamkeit und Lebensmittel müsse der Mann von seinem Hartz-IV-Budget bezahlen, so das Gericht.

Grundsätzlich müsse das Jobcenter zwar eine ausreichende medizinische Versorgung des Hilfebedürftigen sicherstellen.

Dies geschehe aber bereits durch Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge. Präparate außerhalb des Leistungskatalogs der Kassen fielen in die Eigenverantwortung der Versicherten, auch Hartz-IV-Empfänger müssten sie selbst zahlen. (dpa)

Az: L 15 AS 262/16

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

GDK-Jahrestagung

Kardiologin: Vergessen Sie nicht, Lipoprotein (a) zu messen!

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken