Offenburg
Urteil im Prozess um Mord an Hausarzt
Ein Offenburger Hausarzt ist in seiner Praxis mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Der wegen Mordes angeklagte Asylbewerber ist nun freigesprochen worden – auf freien Fuß kommt er dennoch nicht.
Veröffentlicht:OFFENBURG. Im Prozess um eine tödliche Messerattacke auf einen Hausarzt in Offenburg (Baden-Württemberg) hat das Landgericht am Dienstagnachmittag das Urteil verkündet. Der Angeklagte wird freigesprochen, die Unterbringung in einer Psychiatrie wird angeordnet.
Er sei ohne Zweifel der Täter, urteilte das Landgericht Offenburg am Dienstag. Da er unter einer psychischen Krankheit und Wahnvorstellungen leide, sei er jedoch nicht schuldfähig.
Zudem stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Mann, der unter anderem unter Verfolgungswahn leide, werde daher zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Angeklagt wegen Mordes war ein 27 Jahre alter Asylbewerber. Er hat die Tat stets bestritten. Auch nachdem die Hauptverhandlung geschlossen worden war, beteuerte der Angeklagte nochmals, dass er unschuldig in Haft sitze und das Urteil nicht akzeptieren werde, hieß es bei "baden online".
Zuvor hatte er sich im Gerichtssaal während der Verhandlung nicht weiter zu seiner Tat geäußert, wie der badische Onlinedienst berichtete. Seine beiden neuen Anträge auf einen anderen Verteidiger und eigene Kontaktaufnahme zur Regierung von Dschibuti seien sowohl von allen Anwälten als auch von Richter Heinz Walter abgelehnt worden.
Der Staatsanwalt, die Vertreter der Nebenkläger und die Verteidiger hatten die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Laut einem Gutachter leidet er unter einer psychischen Krankheit und ist daher nicht schuldfähig.
Die Tat hatte sich Mitte August vergangenen Jahres ereignet. Der 52 Jahre alte Allgemeinmediziner war in seiner Praxis mit zahlreichen Messerstichen getötet worden, zudem war eine Arzthelferin verletzt worden. Der nun Angeklagte wurde wenig später festgenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen. (dpa/run)
Az.: 1 Ks 501 Js 13789/18
Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 12.3.2019 um 15.15 h
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