Einigung
Klinik zahlt Rekord-Abfindung für Kunstfehler
550.000 Euro Abfindung erhält ein Patient, dem infolge von Behandlungsfehlern ein Bein amputiert werden musste. Gutachter unterstellen dem behandelten Krankenhaus, zu lange untätig geblieben zu sein.
Veröffentlicht:KÖLN. Das Evangelische Krankenhaus Bergisch Gladbach (EVK) hat sich in einem Vergleich vor dem Landgericht (LG) Köln mit einem Patienten darauf geeinigt, ihm eine Rekord-Abfindung von 550.000 Euro zu zahlen (Az.: 25 O 331/16). Dem Mann hatte nach einer Gefäßbehandlung im EVK das linke Bein amputiert werden müssen.
Der Patient war 2012 wegen Durchblutungsstörungen in die Klinik gegangen. Er wurde zunächst mit einer Viabahn-Endoprothese behandelt. 2013 kam es dreimal zu Thrombosen. Dann wurde ihm ein Veneninterponat eingesetzt, das aber später riss. Schließlich wurde der Patient in die Uni-Klinik verlegt, wobei er fast verblutet wäre. Vier Tage später musste ihm das Bein amputiert werden.
Nachdem bereits ein fachärztliches Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen dem EVK Behandlungsfehler attestiert hatte, schloss sich auch ein vom Landgericht beauftragter Sachverständiger dieser Einschätzung an. Insbesondere kritisierte er, dass das Krankenhaus zu lange untätig geblieben sei.
Untätigkeit kritisiert
Es hätte ein anderes Gefäßzentrum ansprechen oder selbst die Initiative ergreifen und versuchen sollen, einen künstlichen Bypass zu legen. Das EVK bedauert, dass es bei der Behandlung des Patienten zu Komplikationen mit gesundheitlichen Folgen gekommen ist. „Der Patient wurde nach den seinerzeitigen medizinischen Standards behandelt“, sagte eine Sprecherin. „Ein zwischenzeitlicher Behandlungswechsel hätte möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt. Dies lässt sich jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit belegen.“
Vorwürfe gibt es auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer der Klinik. Trotz der Eindeutigkeit des Sachverhaltes sei der Versicherer nicht bereit gewesen, in Verhandlung zu treten, moniert Kläger-Anwalt Malte Oehlschläger. Deshalb habe der Prozess geführt werden müssen.
Laut Ecclesia, dem Versicherungsmakler des Krankenhauses, hat es sich um eine langwierige und sehr schwierige Behandlung einer Gefäßerkrankung gehandelt. „Aus unseren Unterlagen ergibt sich, dass die Frage der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit in diesem Fall trotz Gutachten nicht eindeutig geklärt war“, erläuterte ein Sprecher. „Deshalb hat sich der Versicherer dazu entschlossen, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden.“ Eine Tendenz, dass trotz eindeutigen Sachverhalts immer mehr Prozesse geführt werden, sieht er nicht.
Deutlich höhere Summe als bisher
Bei den 550.000 Euro, die dem Patienten zugesprochen worden sind, handelt es sich um eine sehr hohe Entschädigungssumme. Laut der sogenannten Celler Schmerzensgeldtabelle lag die höchste Summe für die Amputation eines Beins bisher bei 35.000 Euro. „Bei der Höhe der Entschädigungssumme ist zu beachten, dass es sich nicht allein um Schmerzensgeld, sondern um eine Vielzahl von Einzelansprüchen zum Ausgleich zum Beispiel von Erwerbsschäden und sonstigen anlassbezogenen Mehraufwendungen handelt, die in einer Summe zusammengefasst worden sind“, teilte das EVK mit.