Bremen

Neue Weiterbildungsordnung ohne Zusatzbezeichnung Homöopathie

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BREMEN. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) für Bremen beschlossen. Sie soll zum 1. Juli 2020 in Kraft treten. Der rund 500 Seiten umfassende Beschluss setzt damit die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht um.

Damit werde der Weg in die Digitalisierung der Weiterbildung geebnet, hieß es. So solle die Antragsbearbeitung mit Inkrafttreten der Novelle elektronisch möglich sein – und dabei die ebenfalls in der WBO vorgesehene elektronische Dokumentation der Weiterbildung im sogenannten E-Logbuch einbezogen werden. Die Delegierten übernahmen die MWBO weitgehend für Bremen. So werde sichergestellt, dass Ärzte in Weiterbildung reibungslos das Bundesland wechseln können.

Zusätzliche Vorgaben für ihre woanders begonnene Weiterbildung fallen weg. In einigen Punkten wichen die Delegierten aber von der MWBO ab: Sie strichen die Zusatzbezeichnung Homöopathie, da wissenschaftliche Nachweise ihrer Wirksamkeit fehlten. Anders als in der MWBO vorgesehen, können hausärztlich tätige Internisten aus Bremen in der Weiterbildung Allgemeinmedizin auch künftig an der Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung im Gebiet Allgemeinmedizin teilnehmen. In der Präambel heißt es, die WBO diene „der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung“. (cben)

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