Das Aufweichen der Sektoren birgt juristische Risiken

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DÜSSELDORF (kab). Eine Vielzahl von juristischen Problemen in der Zusammenarbeit von ambulantem und stationärem Sektor durch das neue Versorgungsstrukturgesetz erwartet Dr. Florian Hölzel, Fachanwalt für Medizinrecht.

"Die sektorale Trennung wird immer mehr aufgeweicht. Bei der Umsetzung ist aber einige Vorsicht geboten", sagte er auf der Medica Juristica.

So könne er aus juristischer Sicht bei ambulanten Operationen am Krankenhaus weiterhin nur dazu raten, diese im Rahmen eines Angestellten-Verhältnisses durchzuführen, weil die Abrechnung die Ausführung durch einen Klinik-Arzt erfordere.

Generell werden die Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte erweitert. Die Beschränkung auf 13 Wochenstunden entfällt, sichergestellt werden muss nur eine Gewährung der "üblichen Praxisöffnungszeiten".

"Ich bin mir sicher, dass sich viele darüber streiten werden, was üblich ist - also wie lange und wann eine Praxis geöffnet haben muss", sagte Hölzel. Neue Einschränkungen gibt es für die Gründung von MVZ durch Kliniken, weil hier der Kreis der zulässigen Rechtsformen verkleinert wird. Ob der Anteil der Klinik-MVZ an den gesamten MVZ stabil bleibe, sei fraglich, so Hölzel.

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