Elektronische Patientenakte

Spahn weist Datenschutz-Kritik bei ePA zurück

Veröffentlicht:

BERLIN.- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik am Datenschutz bei der geplanten elektronischen Patientenakte zurückgewiesen. „Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Patientenakte hat“, sagte Spahn am Mittwoch beim „Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit“, einem Treffen der Gesundheitsbranche, in Berlin.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte am Dienstag berichtet, die für 2021 geplante ePA werde zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. So werde es Patienten anfangs nicht möglich sein, auszuwählen, welche ePA-Informationen welcher Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen dürfe und welche nicht. So könnte ein Physiotherapeut, der nur Daten des Orthopäden braucht, in der ePA auch sehen, wenn eine Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hatte.

„Das ist falsch“, reagierte das Gesundheitsministerium umgehend via Kurznachrichtendienst Twitter. Der Patient solle entscheiden können, wem er Einblick in die ePA gibt. „Wir machen keine Abstriche beim Datenschutz“, so das Ministerium.

Es bestätigte einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur zufolge jedoch, dass die Akte anfangs nicht so eingestellt werden kann, dass je nach Arzt nur ein Teil der Daten einsehbar ist. Daran arbeite man aber, so ein Sprecher.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP Christine Aschenberg-Dugnus kritisierte, es könne nicht sein, dass die Akte nicht individuell einsehbar sei, „sondern jedem Gesundheitsakteur zum Beispiel der HIV-Test oder die Depressionsdiagnose präsentiert werden muss“. Dass die Regierung ein halb fertiges Produkt vorlege, sei ein weiterer Vertrauensverlust in die Digitalisierung, erklärte sie auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

Eine ePA mit „erheblichen technischen Einschränkungen und Mängeln beim Datenschutz“ schüre bei Patienten weiteres Misstrauen. „Patienten haben ein Recht auf eine sichere Patientenakte“, so die Sprecherin.

Auch der GKV-Spitzenverband äußerte sich zum Thema – er macht sich für eine „absolut sichere“ ePA sowie Datenhoheit der Patienten stark. „Datenschutz zuerst!“, twitterte Sprecher Florian Lanz am Dienstag. „Ob und welche Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden, entscheidet einzig und allein der Versicherte selbst“, so Lanz.

Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag 2021 kommen. In der Datei können Patienten Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte oder Impfungen speichern lassen und haben damit theoretisch immer alle wichtigen Daten ihrer Krankheitsgeschichte griffbereit, zum Beispiel auf dem Handy oder Tablet. (dab/ af)

Lesen Sie dazu auch: Elektronische Patientenakten: Wie viel Kasse darf es sein?

Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 22.05.2019 um 18 Uhr

Schlagworte:
Kommentare
Dipl.-Psych. Lars Jacobsen 24.05.201916:24 Uhr

Eine "absolut sichere" ePA...

...ist eine Offline-ePA. Punktum. Alles andere ist Augenwischerei, die - wie die gesamte Telematikinfrastruktur - zu einem 100% vorhersehbaren Datenschutz-Desaster epischen Ausmaßes führen wird. Was in aller Welt ist mit bescheideneren, aber vielfach sichereren ePA-Konzepten passiert, in welchen die wichtigen Dokumente des Pat. z.B. auf seiner Versichertenkarte, einer Speicherkarte, einem USB-Stick o.ä. abgelegt werden, aber ansonsten offline bleiben?
Ich weiß, so etwas klingt 2019 hoffnungslos gestrig, altbacken, unfesch. Fast so altmodisch wie die gute alte Dokumentation mit Papier und Kugelschreiber im Pappdeckel. "Hahaha, wer kommt denn heute noch mit USB-Sticks um die Ecke, wenn es doch supermoderne Cloud-Speicherung gibt?"
Aber nicht vergessen: so wie die alte Papierdokumentation ist alles, was offline ist, zwar nicht absolut sicher (Praxiseinbrüche bzw. Verluste von Speicherkarten können passieren, was natürlich schlecht ist), aber nicht so katastrophal unsicher, wie alles, was online geht (hier betreffen Einbrüche oder "Verluste" nicht eine oder ein paar Dutzend Akten, sondern auf einen Klick gleich Millionen davon).
Unsere Gesellschaft befindet sich historisch immer noch in einer Phase des "Digitalisierungs-Fetischismus" - kritisch auch "Digitalismus" genannt -, der alles, was digital ist, allein aufgrund dieser Tatsache schon als "fortschrittlich", "besser" etc. einschätzt. Bzw. präziser: es ist ein "Online-Fetischismus", welcher mit halbwegs ernstgemeintem Datenschutz letztlich unvereinbar ist. Frühere Methoden mögen umständlicher sein. Aber sie sind - zumindest was den Datenschutz angeht - das Beste, was wir haben.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfang der Bundesärztekammer und ÄK Berlin

Lauterbach sagt bei Verbleib im Amt GOÄ-Novelle zu

Lesetipps
Eine Person weigert sich, Alkohol zu trinken.

© Pormezz / stock.adobe.com

Suchtmedizin

Evidenzbasierte Strategien gegen Alkoholabhängigkeit

Eine Ärztin untersucht die Hand eines älteren Patienten in einer Klinik.

© Drazen / stock.adobe.com

ACR-Kongress

Fünf M für eine bessere Versorgung älterer Rheumapatienten