Prävention
Antikörpernachweis könnte zweite Corona-Impfung ersetzen
Bei SARS-CoV-2-Antikörpernachweis nur eine Impfung für den vollständigen Impfschutz? Das schlägt Bundesgesundheitsminister Spahn vor. Für Ärzte wäre dies eine Selbstzahlerleistung.
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Der Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 erfolgt in der Regel über das Blut.
© Mathias Ernert, Deutsches Herzzentrum
Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Bürgern nach einer unbemerkten Corona-Infektion ermöglichen, dass ein Antikörpertest und eine Impfung bereits als Nachweis für einen vollständigen Impfschutz ausreichen.
„Viele Bürgerinnen und Bürger waren infiziert, ohne es zu merken“, sagte der Politiker der „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe). „Mit einem qualitativ hochwertigen Antikörpertest kann man das mittlerweile sicher nachweisen.“
Die Impfverordnungen müssten dafür nicht angepasst werden, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf das Gesundheitsministerium. Die neue Regel solle in Kürze auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts bekannt gegeben werden. Bezahlt werden muss der Antikörpertest (circa 20 bis 25 Euro) allerdings selbst.
Für den Status „Genesen“, für den keine Impfung erforderlich ist, sei nach wie vor ein positiver PCR-Test als Nachweis erforderlich. Der Status gilt für sechs Monate nach der Infektion – danach ist auch für diese Menschen eine Impfung nötig, um als geschützt zu gelten.
Laborleistungen müssen selbst erbracht werden
Die Abrechnung von Antikörpertests nach GOÄ erfolgt analog, je nach Methode zum Beispiel nach GOÄ-Nr. 4404, Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenasay, Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand (20,40 Euro zum einfachen Satz). Möglich ist auch die GOÄ-Nr. 4335, ebenfalls analog, Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszens, Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand (16,90 Euro zum einfachen Satz). Die Laborleistungen können nur abgerechnet werden, wenn sie selbst erbracht werden, ansonsten werden sie beim Fachlabor beauftragt.
Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte gegebenenfalls eine Beratung abrechnen, damit die Patienten das Ergebnis einordnen können. Abstrich beziehungsweise Blutentnahme sowie die Pauschale für den Hygieneaufwand (A245, nur einfacher Satz) kommen noch hinzu. (dpa/ger)