Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

BZgA schätzt Suchtpotenzial von Nikotinersatzprodukten als gering ein

Mit Kaugummis und Pflastern gegen Entzugssymptome wie Nervosität: Nikotinersatzprodukte können den Rauchstopp leichter machen. Doch auch diese enthalten Nikotin. Die BZgA gibt Entwarnung.

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Auch Nikotinersatzprodukte wie Kaugummis und Pflaster enthalten Nikotin. Das BZgA schreibt diesen Produkten allerdings ein geringeres Suchtpotenzial zu als herkömmlichen Zigaretten. (Symbolbild)

Auch Nikotinersatzprodukte wie Kaugummis und Pflaster enthalten Nikotin. Das BZgA schreibt diesen Produkten allerdings ein geringeres Suchtpotenzial zu als herkömmlichen Zigaretten. (Symbolbild)

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Berlin. Viele Raucher und Raucherinnen versuchen mit dem Rauchen aufzuhören, indem sie auf Nikotinersatzprodukte wie Kaugummis und Pflaster zurückgreifen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) schätzt das Suchtpotenzial von Nikotinersatzprodukten als gering ein.

Es kommt weniger Nikotin im Gehirn an

Nikotinersatzprodukte gäben dem Körper zwar auch Nikotin, aber es werde über die Haut beziehungsweise über die Schleimhäute aufgenommen, wie Michaela Goecke von der BZgA berichtet. Während beim Inhalieren von Nikotin die Anflutung im Gehirn sehr hoch und intensiv ausfalle, ist sie bei der Aufnahme über Nikotinersatzprodukte deutlich schwächer – das senke das Suchtpotenzial.

Es gibt noch einen Grund für das geringe Suchtpotenzial: Das Verwenden von Nikotinersatzprodukten bringe – anders als die Zigarette – keinen Genuss. „Nikotinkaugummis oder -lutschtabletten schmecken bitter. Und so ein Pflaster hat überhaupt keinen Genusseffekt“, führt Goecke an. Dennoch erinnert Goecke daran, dass auch Nikotinersatzprodukte keine Dauertherapie darstellen und nach drei, spätestens sechs Monaten Schluss sein sollte. (dpa)

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