BfArM-Bescheid

Endgültiges Aus für Kava-Kava-Arzneimittel

Das BfArM hat Zulassungen Kava-Kava-haltiger Arzneimittel vor wenigen Tagen widerrufen. Begründung: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei ungünstig, eine Wirksamkeit nicht belegt.

Veröffentlicht:

Berlin. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 20. Dezember 2019 den Widerruf der Zulassungen Kava-Kava (Piper methysticum G. Forst., rhizoma)-haltiger Arzneimittel angeordnet. Dies betrifft auch homöopathische Zubereitungen mit einer Endkonzentration bis einschließlich D4.

Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis als ungünstig bewertet. Im August 2019 hatte es dazu auch bereits eine erneute Anhörung im nationalen Stufenplanverfahren gegeben mit einer ausführlichen Stellungnahme des HMPC.

Das damalige Fazit: Es kann keine EU-Pflanzenmonografie zur Verwendung von Piper methysticum G. Forst., Rhizom in Arzneimitteln erstellt werden, da unter dem Strich das Nutzen-Risiko-Verhältnis als negativ anzusehen sei. Vor allem hepatotoxische und mögliche karzinogene Effekte wurden dabei ins Feld geführt.

Auch das BfArM schreibt nun in seiner Begründung: „Die Prüfung des BfArM der für die betroffenen Arzneimittel eingereichten klinischen Unterlagen kommt zum selben Ergebnis wie der HMPC in seinem Bewertungsbericht: Danach liegen keine hinreichenden Wirksamkeitsbelege für ethanolische Kava-Kava-Extrakte für die klinische Anwendung bei Angststörungen vor. Zusammen mit dem bekannten hepatotoxischen Risiko führt dies insgesamt zu einer negativen Nutzen-Risiko-Bewertung.

Der jetzigen Beurteilung geht ein langes Hin und Her voraus mit Ruhen und Widerrufen der Zulassungen (2007 durch das BfArM) sowie teilweisem Comeback von Kava-Kava-Präparaten im Jahr 2015 nach Klagen vor Gericht. Bereits damals verwies das OVG NRW darauf, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis der betroffenen Arzneimittel derzeit ungünstig sei. Es wurde daher Maßnahmen eingefordert, die die Anwendungsrisiken verringern.

Auch gegen den jetzigen Bescheid des BfArM, der den betroffenen Herstellern kurz vor Weihnachten zugegangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Entscheidung ist unabhängig davon dennoch gemäß § 30 Abs. 3 Satz 4 AMG sofort vollziehbar. (run)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Angststörung und PTSD

Studie an Mäusen gibt Einsicht in die Entstehung von Angstreaktionen

Das könnte Sie auch interessieren
Expertenkonsensus zum B12-Mangel

© MP Studio / stock.adobe.com

Aktuelle Empfehlungen:

Expertenkonsensus zum B12-Mangel

Anzeige | Wörwag Pharma GmbH & Co. KG
Stigmatisierung von Depressionen

© Getty Images/iStockphoto

Häufige Vorurteile

Stigmatisierung von Depressionen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Abb. 1: Gewichtsverlauf der 25 Patientinnen im 10-jährigen Beobachtungszeitraum

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [5]

Anhaltende Gewichtskontrolle über zehn Jahre

Gesündere Ernährung, mehr Bewegung und Fettreduktion durch Polyglucosamin L112

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Certmedica International GmbH, Aschaffenburg
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen

Mit höherer Diagnoserate die HIV-Epidemie beenden

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried bei München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Lesetipps
Ein Mettbrötchen

© juefraphoto / stock.adobe.com

Tödlicher Einzeller im Hirn

Fallbericht: Amöbenenzephalitis nach Verzehr von rohem Fleisch?

Ärztin misst bei einer Patientin den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Unter 120 mmHg

Striktere Blutdruckkontrolle bei Diabetes wohl doch sinnvoll