ÖGD
Impfungen in Gesundheitsämtern: Ministerium und Kassen in Niedersachsen schließen Vereinbarung
Hannover. Die Krankenkassen in Niedersachsen und das Gesundheitsministerium des Landes haben eine Rahmenvereinbarung geschlossen, durch die Schutzimpfungen in Gesundheitsämtern umfassender und leichter abgerechnet werden können. Dies gilt für Impfungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie auf Basis der STIKO-Empfehlungen vorsieht.
Bislang konnten die Gesundheitsämter nur Impfungen für Kinder und Jugendliche mit den Krankenkassen abrechnen und auch nicht alle empfohlenen Impfungen. In den Gesundheitsämtern konnten zudem etwa Grippeschutzimpfungen nicht direkt mit den Kassen abgerechnet werden.
Ministerium will zusätzliche Zugangsmöglichkeiten zu Impfungen schaffen
Nun können die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte empfohlene Schutzimpfungen mit den Krankenkassen abrechnen, teilte das Ministerium am Freitag in Hannover mit. „Aufgrund der einfachen Abrechnungsmodalitäten ist davon auszugehen, dass Gesundheitsämter der Rahmenvereinbarung beitreten und Impfungen anbieten oder Impfaktionen durchführen“, so das Ministerium.
Nach Angaben der Techniker-Krankenkasse ist die Quote etwa der Grippe-Impfungen bei den über 60-Jährigen in der Grippesaison 2023/ 2024 mit 45 Prozent erneut gesunken. „Im Vergleichszeitraum 2022/2023 ließen sich 46 Prozent gegen Influenza immunisieren. In der Saison 2021/2022 waren es noch 50 Prozent der über 60-Jährigen“, so die TK Anfang Dezember.
Im Bundesvergleich liege das Land zwar knapp über der durchschnittlichen Impfquote, aber weit unter der von der Europäischen Kommission empfohlenen Marke von 75 Prozent bei älteren Menschen. (cben)