Grippe-Saison

Influenza: Appell zur Impfung, Zweifel bei Rabattverträgen

Besonders alte Menschen könnten von speziellen Grippe-Impfstoffen profitieren. Wegen Rabattverträgen gibt jedoch Zweifel, ob diese zulasten der GKV verordnet werden können.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Vor allem alte Menschen sollten an eine Grippe-Impfung denken

Vor allem alte Menschen sollten an eine Grippe-Impfung denken

© Josef Muellek / Fotolia

NEU-ISENBURG. Alte Menschen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Grippe-Komplikationen. Das zeigt auch die Statistik der AG Influenza (AGI) am Robert Koch-Institut (RKI) aus der vergangenen Saison: Danach wurde im letzten Winter jeder vierte gemeldete Grippe-Patient stationär behandelt, und 94 Prozent der registrierten Influenza-Todesfälle gab es bei Patienten im Alter ab 60 Jahre. Zusätzlich verschärft war die Situation durch die in Deutschland dominierenden Influenza A (H3N2)-Viren. Dieser Subtyp ist berüchtigt für besonders schwere Krankheitsverläufe. "Das Risiko einer Influenza-Erkrankung sollte vor jeder Saison ernst genommen werden", betont der RKI-Präsident Professor Lothar H. Wieler in einer Mitteilung seines Instituts. Trotz der Bedrohung sinken aber die Impfraten in Deutschland seit Jahren: Hatten sich vor sieben Jahren noch 47,9 Prozent der Senioren über 60 Jahre gegen Grippe impfen lassen, waren es im letzten Winter nur noch 35,3 Prozent (Epi Bull 2017: 1: 1). Bei vielen Menschen wurde somit die Chance für einen Schutz vertan.

Das liegt auch an dem Pferdefuß der trivalenten Influenza-Vakzinen (TIV) mit einer nur moderaten Wirksamkeit. Im vergangenen Winter war nach einer Studie in Finnland und in der Region Stockholm insbesondere der Schutz gegen das Problemvirus A(H3N2) unzureichend gewesen (Eurosurveillance 2017; online 23 Februar).

Influenzaimpfstoffe mit höherem Antigengehalt hätten Senioren um 24 Prozent effektiver geschützt als TIV, betonen die Autoren um Ake Örtqvist vom Karolinska Institut. Auch der adjuvantierte Impfstoff (MF-59) habe in dieser Altersgruppe signifikant höhere Antikörperkonzentrationen hervorgerufen als die Standardvakzine. Die Forscher raten daher, bei Personen über 64 Jahren adjuvantierte Impfstoffe oder künftig Impfstoffe mit höherem Antigengehalt breiter als bisher einzusetzen.

Allerdings konnten in den vergangenen Jahren GKV-Patienten wegen Rabattverträgen nur mit TIV geimpft werden. Zwar wurde nach dem Arzneimittelversorgungsstärkungs-Gesetz der Abschluss neuer Rabattverträge bei Impfstoffen untersagt. Nach Ansicht des "Impfbriefs online" dürfen daher wieder alle Grippe-Impfstoffe zulasten der GKV verordnet werden.

Indes hat das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen in einem Eilverfahren einem Impfstoffanbieter vorläufig recht gegeben: Die Richter versagten damit einer Krankenkasse das Recht, einen bestehenden Liefervertrag für TIV zu kündigen. Da es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, sollten Ärzte entsprechend den Empfehlungen der KVen bis zum Ende der Vertragslaufzeiten weiterhin die Impfstoffe verordnen, für die noch Exklusivverträge laufen.

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