KV-Umfrage zu 73c-Verträgen

Kindeswohlgefährdung: Erst vier Vereinbarungen zur Kooperation mit den Jugendämtern

Von jeher sind auch Vertragsärztinnen und -ärzte Teil des organisierten Kinderschutzes. Mit Kooperationsvereinbarungen sollen KVen und kommunale Spitzenverbände unterdessen für bessere Orientierung über Meldewege und den Austausch mit den Jugendämtern sorgen. Erste Verträge liegen jetzt vor.

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