Kommentar zum PID-Gremium
Kluger Schulterschluss
Ab Februar 2014 ist Präimplantationsdiagnostik in Deutschland gesetzlich zulässig, wenn ein entsprechender Antrag vorher von einer interdisziplinären Ethikkommission bewilligt wurde. Aufgabe der Bundesländer ist es, die Mitglieder dieser Ethikkommissionen zu benennen, Verfahrensregeln und Gebühren festzulegen.
Bei der niedrigen Zahl von zu erwartenden Anträgen - bundesweit wird mit rund 200 gerechnet - wären Alleingänge der Bundesländer in diesen Fragen schwer nachvollziehbar gewesen. Der Schulterschluss der sechs Bundesländer im Norden und ihre Entscheidung, eine gemeinsame Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg einzurichten gibt den Beteiligten Rechtssicherheit.
Antragsteller können sicher sein, dass sie mit einem Antrag in Bremen keine andere Entscheidung erhalten als etwa in Brandenburg - unabhängig davon, in welchem Bundesland sich das gewählte Zentrum befindet. Damit werden Doppelstrukturen und ein Antragstourismus verhindert.
Ob wir in Deutschland zu einer einheitlichen PID-Entscheidungspraxis gelangen, hängt nun davon ab, wie viele Ethikkommissionen in den anderen Bundesländern entstehen. Und man darf gespannt sein, wie viele PID-Zentren sich um Zulassung bemühen. Fest steht: auch ihre Zahl wird überschaubar sein.
Lesen Sie dazu auch: PID: Ein Ethik-Gremium für sechs Länder