Ärztliches Urteil wichtig
Können Parkinsonkranke noch Auto fahren?
Etwa 60 Prozent der Parkinsonkranken fahren noch Auto, viele davon sollten es aber besser nicht mehr tun. Ein Warnzeichen sind Angehörige, die nicht mehr mit den Betroffenen fahren wollen. Ärzte sollten dann auf eine Begutachtung der Fahreignung drängen.
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Noch fahrtauglich? Eine Überprüfung bietet sich vor allem bei älteren Parkinson-Patienten an (Symbolbild).
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Berlin. Parkinsonkranke können durchaus noch Auto fahren – solange sie durch die Krankheit und die Parkinsontherapie nicht wesentlich beeinträchtigt sind. Genau das ist allerdings nicht immer einfach festzustellen.
Klarheit schafft bei Zweifeln an der Fahreignung oder Uneinsichtigkeit der Patienten nur eine Begutachtung durch einen anderen Arzt und eine Probefahrt mit einem Fahrlehrer. Daran hat Professor Dirk Woitalla von der Klinik für Neurologie in Essen beim virtuellen Deutschen Kongress für Parkinson und Bewegungsstörungen erinnert.
Die Unterschiede zwischen Fahreignung und Fahrfähigkeit
Woitalla verwies zunächst auf die Unterscheidung zwischen genereller Fahreignung und Fahrfähigkeit. Die Eignung kann alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr gegeben sein – weil der Patient nicht mehr gut sieht, kaum noch Kupplung oder Gaspedal bedienen kann oder kognitiv den Anforderungen im Straßenverkehr nicht mehr gewachsen ist. Hier ist das Urteil des Arztes entscheidend.
Dagegen ist die Fahrfähigkeit durch Übermüdung oder eine Medikamentennebenwirkung vielleicht nur temporär verringert – darauf zu achten, liegt im Verantwortungsbereich der Patienten. Allerdings ist der behandelnde Arzt verpflichtet, Patienten über mögliche Einschränkungen sowohl der Fahreignung als auch der Fahrfähigkeit durch Krankheit und Therapie aufzuklären. Das Aufklärungsgespräch sollte er dokumentieren und nach Möglichkeit vom Patienten unterschreiben lassen, sagte Woitalla.
Doppelbilder, Einschlafattacken, Impulskontrollstörungen
In der Regel führen motorische Probleme, kognitive Defizite und Sehprobleme bei Parkinsonkranken zu Einschränkungen bei der Fahreignung – damit unterscheiden sich solche Patienten nicht generell von anderen älteren Menschen, erläuterte Professor Carsten Buhmann von der Neurologie der Klinik Eppendorf in Hamburg.
Auch korrelierten Motorscores wie UPDRS (Unified Parkinson‘s Disease Rating Scale) nicht sehr gut mit der Fahreignung. Parkinsontypische Probleme sind jedoch Doppelbilder beim Geradeaussehen, Einschlafattacken aufgrund der dopaminergen Medikation sowie besonders rücksichtsloses Fahren unter Impulskontrollstörungen. In solchen Fällen sollten die Patienten das Fahren unbedingt sein lassen.
Buhmann verwies darauf, dass noch etwa 60 Prozent der Parkinsonkranken aktiv am Straßenverkehr beteiligt sind. Der Neurologe nannte eine kleine Studie, in der sich bei einem Viertel der noch fahrenden Parkinsonkranken in gründlichen Untersuchungen keine Fahreignung mehr feststellen ließ – obwohl die Ärzte bei allen eine Eignung angenommen hatten.
Patienten zur Begutachtung der Fahreignung bewegen
Ein deutliches Warnsignal ist nach Ansicht von Buhmann, wenn Angehörige nicht mehr als Beifahrer mitfahren wollen. „Ein solcher Hinweis ist besser als jede Testbatterie.“ Bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung seien Ärzte verpflichtet, die Patienten darauf hinzuweisen. Am besten sei es, die Patienten könnten dann zu einer Begutachtung der Fahreignung bewegt werden, sofern sie nicht von sich aus einem Fahrverzicht zustimmen.
Dafür ist ein Gutachten eines anderen, diesen Patienten nicht behandelnden Arztes sowie eine Fahrprobe über den TÜV oder einen qualifizierten Fahrlehrer nötig. Woitalla rät hier zu einem speziellen Fragebogen für Fahrlehrer, der auch gezielt nach parkinsontypischen Beeinträchtigungen und Symptomen einer Impulskontrollstörung fragt. (mut)