Integrationsministerium informiert

Land Hessen kennt keine ukrainischen Kinder ohne Masernimpfschutz in Kitas

Steigt mit ukrainischen Schulkindern die Ansteckungsgefahr mit Masern? In Hessen winkt das zuständige Ministerium ab.

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Wiesbaden. Das hessische Integrationsministerium kennt nach eigenen Angaben keine Fälle von hiesigen ukrainischen Kita- und Schulkindern ohne ausreichenden Impfschutz gegen Masern. Statistiken zu jungen Flüchtlingen aus dem Kriegsland Ukraine, die seit ihrer Ankunft in Hessen „ohne Nachweis der Masernimmunität Schulen besuchen, liegen nicht vor“, teilte das Ministerium auf Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Alexandra Walter mit.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im März 2022 kurz nach dem russischen Überfall in der Ukraine auf „riesige Impflücken“ bei Flüchtlingen aus diesem Land verwiesen. In Deutschland gilt bei Neueintritt in Kita oder Schule für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Masern-Impfnachweispflicht.

Laut dem hessischen Integrationsministerium wurden zwischen dem 24. Februar 2022 und 9. Juli 2023 insgesamt 31.606 Flüchtlinge aus der Ukraine über die Erstaufnahmeeinrichtung des Bundeslandes registriert. Diese seien nicht verpflichtet, einen Nachweis zur Masernimmunität oder einen Impfpass vorzulegen. Sie bekommen aber nach den Angaben ein Impfangebot, falls sie nicht schon geimpft worden sind. Generell würden in Deutschland meldepflichtige Krankheiten ständig und systematisch für einen gezielten Infektionsschutz erfasst und bewertet. (dpa/lhe)

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