„Herz-Gesetz“ soll kommen
Lauterbach plant „deutliche“ Ausweitung der Statin-Therapie
Nicht nur Gutscheine für „Herz-Check-ups“: Karl Lauterbach geht unter die kardiologischen Präventologen – und risikiert offenbar eine Überversorgung mit Statinen.
Veröffentlicht:Berlin. Mit einem „Herz-Gesetz“ will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Früherkennung von Risiken unter anderem für Herzinfarkte ausbauen. Und er will die Erstattung von Statinen ausdehnen, wie der SPD-Politiker der „BILD“ sagte. Damit konkretisieren sich die Pläne, die er im vergangenen Jahr vorgelegt hatte.
„Wir werden die Erstattungsfähigkeit der Medikamente deutlich ausdehnen, sodass hier keiner mit diesem Risikofaktor hoher Cholesterinwerte leben muss“, sagte Lauterbach der „BILD“.
Bislang gilt für Personen ohne Vorerkrankungen bekanntlich ein Verordnungsausschluss von Lipidsenkern, darunter CSE-Hemmer, in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA, sofern nicht ein hohes kardiovaskuläres Risiko vorliegt (20 Prozent Ereignisrate in 10 Jahren).
Gutscheine für „Herz-Check-ups“ geplant
„Wir haben mittlerweile sehr wirksame, preiswerte Medikamente wie Statine, mit denen wir die Cholesterinwerte deutlich senken können“, sagte Lauterbach. Und: „Je früher man damit beginnt, desto besser: Bei Kindern, die eine familiäre Belastung haben, muss man schon im Kindesalter anfangen“, sagte er in Anspielung auf eine familiäre Cholesterinämie.
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Mit seinem „Herz-Gesetz“ will er deshalb offenbar auch das bereits von ihm seinerzeit in einem „Impulspapier“ angedeutete LDL-Screening bei 5-Jährigen im Rahmen der U9-Untersuchung einführen.
Auch für Erwachsene im Alter von 25, 25 und 50 Jahren will er einen Anspruch auf „Herz-Check-ups“ einführen. Dafür soll es „Gutscheine“ geben. Lauterbach in der „BILD“ dazu: „Wir wollen deutschlandweit bei Kindern und Jugendlichen, bei 25-Jährigen, bei 35-Jährigen und bei 50-Jährigen mit einem Gutschein-System alle auffordern, sich die Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit.“
Bessere Erstattung für Nikotinersatztherapie
Später sollen diese Gutscheine über die E-Patientenakte abgewickelt werden. „Und mit diesem Gutschein können Sie sich dann die Blutwerte bestimmen lassen“, so Lauterbach. „Und wenn die Werte auffällig sind, dann können Sie über die Hausärzte die Behandlungen beginnen.“
Zudem soll die Kostenübernahme für Medikamente zur Tabakentwöhnung ausgeweitet werden. Zuletzt hatte das IQWiG in seinem Abschlussbericht für den G-BA deutliche Vorteile für Vareniclin und Nicotin ermittelt. Eine Entscheidung dahingehend steht also ohnehin durch die Selbstverwaltung an.
Der Minister hofft, dass sein Gesetz „zum nächsten Jahr in Kraft tritt“. „Ich kann ein Gesetz machen, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Lebenserwartung steigt!“ Und: „Ich versuche tatsächlich, Lebensqualität und Lebenszeit zu schenken.“ (nös)