COVID-19-Schutzimpfung
Neue STIKO-Empfehlung zum Vorzug von Omikron-Vakzinen jetzt veröffentlicht
Jetzt ist es auch offiziell: Für Auffrischimpfungen gegen SARS-CoV-2 sollen bevorzugt bivalente Omikron-Vakzinen verwendet werden. Für die Grundimmunisierung wird als alternativ der Totimpfstoff empfohlen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Empfehlung, bevorzugt bivalente Vakzinen gegen COVID-19 zu verimpfen, gilt ab jetzt. Am Donnerstag hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die entsprechende 22. Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung veröffentlicht (Epid Bull 2022;40:3-20). Die Beschlussfassung war bereits im September vorab veröffentlicht worden; ein neues Vorgehen der STIKO während der Pandemie.
Nach der veränderten Empfehlung sollen bevorzugt Omikron-adaptierte bivalente mRNA-Impfstoffe für die Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Die Empfehlung für einen Booster (3. Impfung) gilt für alle Personen ab 12 Jahren.
Den zweiten Booster (4. Impfung) empfiehlt die STIKO nach wie vor nur Personen ab 60 Jahren, Betreuten in der Pflege, medizinischem oder pflegerischem Personal und ab 5-Jährigen mit Immundefizienz. Bei „besonders gefährdeten Personen“, etwa Hochbetagte, kann nach der neuen Empfehlung eine weitere (fünfte) Impfdosis „sinnvoll sein“.
Angepasste Corona-Impfstoffe
STIKO: Omikron-Vakzinen vorzugsweise verwenden
Grundimmunisierung alternativ mit Valneva®
Verfügbar sind die bivalenten Vakzinen von BioNTech (Comirnaty®) und Moderna (Spikevax®). BioNTech bietet zwei Varianten an, die neben dem Wildtyp entweder BA.1 oder BA.4/5 enthalten. Moderna bietet eine Vakzine aus dem Wildtyp und BA.1 an.
Diese Vakzinen lösen laut STIKO eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus. Ziel der Impfung ist bekannt nicht der „Schutz“ vor einer Infektion, sondern die Reduktion des Risikos für einen schweren Verlauf oder Tod.
Außerdem empfiehlt die STIKO nun als Alternative für die Grundimmunisierung den adjuvantierten Totimpfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva® vom gleichnamigen Hersteller. Die Empfehlung gilt für Personen im Alter ≥18–50 Jahre. Verabreicht werden 2 Impfstoffdosen im Schema von mindestens 0–28. (nös)