Ein Fall pro Tag

Neuer Masernausbruch in Berlin

Die Masern sind wieder in Berlin ausgebrochen. Gemeldet wird etwa ein Fall pro Tag.

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BERLIN. Die Masern sind wieder in Berlin ausgebrochen. "Derzeit wird circa ein Fall pro Tag gemeldet", sagte der Leiter der Arbeitsgruppe Infektionsschutz beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), Dirk Werber.

Bisher infizierten sich demnach in diesem Jahr 48 Menschen, davon mehr als 40 seit April.

Zum Großteil sind Erwachsene ohne Impfschutz betroffen; einige mussten in einer Klinik behandelt werden.

In Berlin gab es bereits in den Vorjahren mehrere größere Masernausbrüche. Zuletzt erkrankten von Ende 2014 bis Mitte 2015 rund 1360 Menschen, ein Kleinkind starb. (dpa)

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Dr. Klaus Günterberg 06.06.201610:04 Uhr

Kinder- und Frauenärzte mussten das Impfen reduzieren

Der Vorstand der KV Berlin vertritt seit Jahren die Auffassung, das Impfen würde zum Wesen der allgemeinhausärztlichen Tätigkeit gehören, wogegen das Impfen der Eltern für Kinderärzte und das Impfen der Männer für Frauenärzte fachfremd sei, weshalb die KV den Kinderärzten und Gynäkologen das Impfen in den genannten Fällen auch nicht mehr vergütet, obwohl sie das nach Auffassung der Ärztekammer (Heft 6/2015, Seite 8, Spalte 1) könnte und bei der Masernimpfung 2015 befristet auch tat.
Viele Berliner Kinder- und Frauenärzte sind verunsichert und haben das Impfen reduziert. Wenn nun in Berlin die Masern wieder ausgebrochen sind, besteht zweifellos ein Zusammenhang mit mangelndem Impfschutz.

Der Vorstand der KV stellt sich mit seiner Haltung in krassen Gegensatz zur Berliner Ärztekammer; auch mit dem Versorgungsauftrag der KV ist eine solche Behinderung des Impfens unvereinbar.

Es gehört das Impfen (wie etwa Blutentnahmen, Injektionen, Infusionen oder Transfusionen) zu den Grundrechten eines jeden Arztes und ist als wichtigste Maßnahme des allgemeinen Gesundheitsschutzes eine Aufgaben aller Ärzte, sowohl der Haus- wie auch der Fachärzte. Dementsprechend finden sich Impfungen bei den „Arztübergreifenden speziellen Leistungen“, nicht aber im hausärztlichen Kapitel des EBM. Weder im Infektionsschutzgesetz, weder in den Schutzimpfungsrichtlinien des GBA, weder in den Richtlinien des Robert Koch-Instituts noch in den Verträgen mit den Krankenkassen finden sich für einzelne Fachgruppen Zuordnungen oder Beschränkungen des Impfens. Das RKI empfiehlt im Rahmen der allgemein angestrebten „Herden-Immunität“ auch einen „Nestschutz“ für Kinder, woraus sich sowohl für Hausärzte wie für Kinder- und Frauenärzte sogar eine besondere Verantwortung ergibt.
Wo es keine Fachzuordnung gibt, da kann es auch keine Fachfremdheit geben. Da ist die Haltung des Berliner Vorstandes, das Impfen der Kinderärzte und Gynäkologen in den genannten Fällen als fachfremd zu behandeln, schlicht abwegig.

Wir haben hier einen Fall, bei dem Ärzte (der Vorstand der Berliner KV) andere Ärzte am Impfen behindern. Mir fehlt dafür jedes Verständnis. Die ethische Bewertung dieses Vorgangs und unseres Vorstands mag jeder selbst vornehmen. Auch in der Bevölkerung wird man für diesen Fall wohl kein Verständnis finden. Eltern erkrankter Kinder sollte sich ggf. fragen, warum ihr Kind, warum sie selbst nicht geimpft sind.
Angesichts großer Impflücken in Berlin haben wir mit der Haltung des KV-Vorstandes einen Skandal, den sich dieser Vorstand eigentlich nicht leisten kann.
Die Vorkämpfer des Impfens, Edward Jenner, Louis Pasteur, Emil von Behring und Paul Ehrlich würden sich, so sie davon wüssten, noch im Grabe umdrehen.


Dr. K. Günterberg
Frauenarzt
Berlin

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