Coronatests
Patientenschützer für Fortsetzung der kostenlosen Bürgertests
Vertreter der Pflege und Patientenschützer haben Kritik am Auslaufen der kostenlosen Corona-Bürgertests Ende Juni geäußert.
Veröffentlicht:Dortmund. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die kostenlosen Bürgertests über den Juni hinaus zu verlängern. "Es reicht nicht aus, dass der Bundesgesundheitsminister von einer Sommerwelle redet. Damit die steigenden Infektionszahlen sich nicht zu einem Tsunami für Pflegebedürftige und Schwerstkranke entwickeln, muss Karl Lauterbach jetzt gegensteuern", forderte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Dortmund.
Ebenso müsse ein tägliches Testregime in der Altenpflege festgeschrieben werden. "Zudem wird überdeutlich, dass das Impfstoff-Update viel zu spät kommt. So laufen Impfaufrufe ins Leere."
Offene Fragen bei Besuchsregelungen für Pflegeheime
Zuvor hatte der in Bonn ansässige Pflegeschutzbund BIVA erklärt, die Bundesländer seien schlecht vorbereitet auf das Ende der kostenfreien Bürgertests am 30. Juni. Die Besuchsregelungen für Pflegeheime ließen viele Fragen offen. In neun Bundesländern werde immerhin festgeschrieben, dass die Einrichtungen Tests anbieten müssten. In sechs weiteren gebe es dazu überhaupt keine Regelung, heißt es. Pflegeheim-Besuche drohten somit schwierig und teuer zu werden.
"Angehörige und vor allem die Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner wurden in der Lockerungs-Stimmung erneut vergessen", erklärte Geschäftsführerin Frauke von Hagen. Die Politik müsse schnell reagieren, damit "diejenigen, die ohnehin schon die größten Einschränkungen durch Corona hatten, nicht schon wieder die Leidtragenden sind".
Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests durch den Bund regelt, läuft nach dem 30. Juni aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen des Lebens schreiben aber alle Bundesländer mit Ausnahme von Brandenburg eine Testpflicht für den Besuch im Pflegeheim vor. Besucherinnen und Besuchern drohen somit kostenpflichtige Tests vor jedem Besuch bei ihren Angehörigen.
Corona-Diagnostik
Laborärzte pochen auf massive Änderungen bei Testmodi & Co
Sechs Länder schreiben den Informationen zufolge lediglich eine Testpflicht fest, regeln aber nicht, wer sie durchführen soll. Dies betreffe aktuell Bayern, Bremen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In anderen Ländern seien die Einrichtungen verpflichtet, die vorgeschriebenen Tests durchzuführen oder zu überwachen. Eine solche Regelung gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Eine ähnliche Situation hatte es bereits im Herbst 2021 gegeben. Auch damals hatten Testzentren geschlossen, die Testpflicht in Pflegeheimen war aber bestehen geblieben. Damals habe sich auch gezeigt, dass verpflichtende Testangebote der Einrichtungen kein Garant für problemlose Besuche seien, so von Hagen. "In der Folge gab es Einschränkungen der Besuchszeiten, mit dem Argument, dass das ohnehin knappe Personal die Tests durchführen müsse." Zudem sei derzeit ungeklärt, ob Tests in Einrichtungen weiterhin für Besucher kostenfrei angeboten werden. (KNA)