Herzkranke Kinder

Sportattest schon vor der Einschulung!

Zum Tag des herzkranken Kindes am 5. Mai raten Experten den Eltern herzkranker Kinder, sich ein Sporttauglichkeitsattest beim Kinderkardiologen zu beschaffen. Denn auch für herzkranke Kinder gilt: So viel Sport wie möglich.

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Sport in der Gruppe ist auch für herzkranke Kinder möglich. Kinderkardiologen helfen weiter.

Sport in der Gruppe ist auch für herzkranke Kinder möglich. Kinderkardiologen helfen weiter.

© Lars Geerdes/Deutsche Herzstiftung

FRANKFURT/MAIN. Wer einen angeborenen Herzfehler hat, kann Sport treiben - mit wenigen Ausnahmen. Darin sind sich Kinderherzspezialisten aufgrund der Studienlage einig.

Noch vor etwa 15 Jahren war Schonung durch Sportverzicht bei herzkranken Kindern üblich, denn damals ließ sich die Frage nach der Belastbarkeit herzkranker Kinder in Sport- und Freizeitaktivitäten noch nicht so gut beantworten, teilt das Aktionsbündnis Angeborene Herzfehler (ABAHF) mit.

Aber heute wisse man: Sportverzicht belastet nicht nur die Seele eines herzkranken Kindes, sondern ist auf Dauer mit schwerwiegenden Folgen für die körperliche Entwicklung verbunden; die Leistungsfähigkeit nimmt ab, die motorische Geschicklichkeit verringert sich, Kreislaufbeschwerden und Haltungsfehler sind zu erwarten.

Überbehütung vorbeugen!

Allerdings stellt sich für das Umfeld des herzkranken Kindes (etwa Familie, Schule, Verein) die berechtigte Frage, wie weit ein Kind oder Jugendlicher mit einem bestimmten angeborenen Herzfehler belastbar ist, ohne dass Beschwerden oder Komplikationen auftreten. Betroffenen Eltern herzkranker Kinder rät das ABAHF zu einem Sporttauglichkeitsattest beim Kinderkardiologen.

"Wir erleben leider allzu oft, dass im Zweifel ein herzkrankes Kind aus dem Sportunterricht ausgeschlossen wird, obwohl die Sportteilnahme aus medizinischer Sicht vertretbar wäre. Wir raten deshalb Eltern zu einem Sporttauglichkeitsattest, in dem der behandelnde Kinderkardiologe die Belastbarkeit des Kindes genau dokumentiert. Das bringt Eltern, Lehrern oder Trainern mehr Klarheit und beugt einer Überbehütung vor", wird Kai Rüenbrink, Sprecher des ABAHF, in der Mitteilung zitiert.

Das Aktionsbündnis folgt in seiner Empfehlung der Expertise der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK). "Es gibt zum Glück nur ganz wenige Herzfehler, bei denen die Kinder akut gefährdet sind, wenn sie sich belasten.

Welche sportlichen Aktivitäten für ein herzkrankes Kind oder Jugendlichen in Frage kommen und welche Risiken zu berücksichtigen sind, ist immer im Einzelfall vom Kinderkardiologen zu beurteilen", unterstreicht Professor Alfred Hager, Kinderkardiologe der Klinik für Kinderkardiologie und angeborene Herzfehler am Deutschen Herzzentrum München (DHM) und Autor der DGPK-Leitlinie "Sport mit angeborenen Herzerkrankungen".

Sportattest zum Download

Kinderherzspezialisten wie Hager empfehlen Kinderkardiologen das Computerprogramm "Sportattest" der DGPK als praktische Hilfe, so die ABAHF. Das Programm stehe zum Download auf der DGPK-Homepage zur Verfügung und sei leicht zu installieren.

Es ermögliche dem Kinderkardiologen, für jedes herzkranke Kind unter geringem Zeitaufwand eine ausführliche Beurteilung der Sporttauglichkeit abzugeben. Das Attest werde den Eltern zur Weitergabe an den Kinderarzt und der Schule oder dem Schularzt gegeben.

Das Programm mit einem begleitenden Handbuch liefert dem Nutzer in Tabellen wichtige Übersichten zu funktionellem Status der zu behandelnden Herzfehler, zu (Rest-)Befunden und deren Einordnung in Schweregradgruppen.

Hager: "Dieses DGPK-Sportattest ist eine wichtige Hilfe für Eltern im Umgang mit Schule und Behörden, aber auch für weiterbehandelnde Ärzte, etwa bei Kontrolluntersuchungen, für Lehrer oder Betreuer in Ferienfreizeiten." Sie alle erhalten mit dem Sportattest konkrete Informationen über die Belastbarkeit des herzkranken Patienten", so Hager.

"Jedes Kind, das sich in kinderkardiologischer Betreuung befindet, sollte vor der Einschulungsuntersuchung ein Sportattest ausgestellt bekommen, damit vom ersten Schultag an Klarheit besteht und das Kind nicht unnötig aus dem Klassenverband ausgeschlossen wird." (eb)

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