Laser-Entfernung
Wenn bald nur noch Ärzte Tattoos und Permanent-Makeup entfernen dürfen
Zu Jahresende greift für die Tattoo-Entfernung der ärztliche Vorbehalt. Dermatologen sehen keine Versorgungsengpässe.
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Tattoos dürfen ab dem kommenden Jahr nur noch von Ärzten entfernt werden.
© Evgeniy Kalinovskiy / stock.adob
Konz. Zum 31. Dezember dieses Jahres vollzieht sich in der lasergestützten medizinischen Versorgung ein vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) lange geforderter Paradigmenwechsel. Denn ab da greift der in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung an Menschen (NiSV) verankerte Arztvorbehalt. Damit sind Betreiber entsprechender Studios bei der Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Makeup außen vor.
Wie Dr. Gerd Kautz, Sonderreferent des BVDD für Lasertherapie und Dozent für Lasermedizin der Universität Greifswald für den DALM Studiengang, im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ hinweist, sei der Aspekt der ärztlichen Delegation bei entsprechenden Lasertätigkeiten juristisch noch nicht abschließend geklärt. „Aber eine Delegation an nicht-ärztliche Erbringer ist nicht gedeckt“, so Kautz, der in Konz eine Haut- und Laserklinik betreibt.
Große Terminkapazitäten
Gar nicht verstehen kann er mögliche Bedenken, Patienten hätten künftig zu lange Wartezeiten für die Entfernung eines Tattoos oder Permanent-Makeups in Kauf zu nehmen. „Wir bewegen uns hier im privatärztlichen Bereich. Hier warten Patienten in der Regel keine drei Wochen auf solch einen Termin. Wir Dermatologen schaffen die Versorgung locker“, verdeutlicht Kautz. Zwar gebe es nur wenige hundert Laserkliniken/-zentren, die die lasergestützte Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Makeup vornehmen könnten, diese hätten aber entsprechend große Fuhrparks und damit große Terminkapazitäten für die erforderlichen Sitzungen.
Aufgrund der hohen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie Zertifizierungsaufwände lohne es sich – rein aus wirtschaftlicher Perspektive – für dermatologische Praxen in der Regel nicht, auf das Lasergeschäft zu setzen, verdeutlicht Kautz. Und: „Für die Erbringung solcher Leistungen reicht auch nicht das Absolvieren eines Laserschutzkurses.“ Die Tattooentfernung sei und bleibe damit für Dermatologen auch unter der NiSV ein Nischengeschäft. (maw)