Gesundheitsreport zu UV-Strahlen

20 Prozent mehr Hautkrebsfälle in Bayern

Über 520 Menschen starben im vergangenen Jahr in Bayern am Malignen Melanom - das ist die fünfthäufigste Krebsneuerkrankung. Aber: Nur 13 Prozent der Anspruchsberechtigten nutzten das Vorsorge-Screening.

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Malignes Melanom war im vergangenen Jahr die fünfthäufigste Krebsneuerkrankung in Bayern.

Malignes Melanom war im vergangenen Jahr die fünfthäufigste Krebsneuerkrankung in Bayern.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

München Rund 20 Prozent mehr Menschen in Bayern erkrankten im Jahr 2022 am Malignen Melanom als noch im Jahr 2008. Das geht aus dem aktuellen Gesundheitsreport „Gesundheitliche Folgen von UV-Strahlung“ des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hervor. Eine Rolle bei den Diagnosen spielt gleichzeitig, dass durch das ab 2008 eingeführte Hautkrebsscreening heute per se mehr Erkrankungen erkannt werden.

Der schwarze Hautkrebs stellte dem LGL-Report zufolge 2020 bereits die fünfthäufigste Krebsneuerkrankung in Bayern dar. Der Todesursachenstatistik zufolge verstarben im Jahr 2022 528 Personen am schwarzen Hautkrebs und 204 Personen am deutlich häufigeren weißen Hautkrebs.

Und mit einer weiteren Erhöhung des Hautkrebsrisikos ist zu rechnen: Aufgrund von Umweltveränderungen wie dem Klimawandel und dem Abbau der Ozonschicht sei von einer weiteren Erhöhung der UV-Strahlung in Deutschland auszugehen, wird auf die Studienlage verwiesen.

Vermeidbar und oft heilbar

Der Fokus des Dokuments liegt deshalb auf den Bereichen Vorsorge-Untersuchungen und UV-Schutz zur Hautkrebs-Prävention. In den meisten Fällen sei die Erkrankung vermeidbar und jeder Mensch könne etwas dafür tun, um sein persönliches Hautkrebsrisiko zu senken, wird LGL-Präsident Prof. Christian Weidner in einer Pressemitteilung zitiert. Rechtzeitig erkannt, könne Hautkrebs erfolgreich behandelt und sogar geheilt werden.

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf einen kostenlosen Hautkrebs-Check. 2021 nahmen dies in Bayern allerdings nur rund 13 Prozent der Anspruchsberechtigten wahr, der Frauenanteil lag bei gut 55 Prozent.

Ratschläge und die Realität

Zu folgenden Maßnahmen wird, angelehnt an die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften, geraten:

  • Vermeidung starker Sonnenstrahlungsexposition
  • Geeignete Kleidung
  • Sonnenschutzmitteln mit adäquatem Lichtschutzfaktor

Die Realität sieht laut dem Gesundheitsreport oft anders aus. So zeigte wohl eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, dass nur gut 32 Prozent der Berufstätigen, die im Freien arbeiten, immer oder oft eine Kopfbedeckung und nur gut 38 Prozent Sonnencreme fürs Gesicht nutzen.

Neben den Risiken geht es im Gesundheitsreport gleichzeitig auch, um die positiven Effekte der UV-Strahlung wie die Anregung der Bildung des körpereigenen Vitamin D. (mic)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 28.12.202320:11 Uhr

Leider wird in dem (mic)-Artikel über den "Gesundheitsreport zu UV-Strahlen" der UV-bedingte Berufskrebs (!) der Haut als ärztlicherseits anzeigepflichtige (§ 202 SGB VII) Berufskrankheit-Nr. 51 03 Anlage 1 BKV gar nicht angesprochen: "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" (sog. heller bzw. weißer Hautkrebs)!

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