COVID-19-Management
390 Corona-Intensivpatienten in Baden-Württemberg: Dann greift 2G
Baden-Württemberg will die Vorgaben für Corona-Ungeimpfte verschärfen. Werden zwei Warnstufen überschritten, soll der Bewegungsradius für diese Gruppe schrumpfen. Kammerchef Miller hält das für „zumutbar“.
Veröffentlicht:Stuttgart. Baden-Württemberg plant die bundesweit schärfsten Corona-Regeln für Ungeimpfte. Ab kommender Woche sollen umfangreiche 2G-Regeln gelten, die im Falle der Überschreitung bestimmter Hospitalisierungswerte den Bewegungsradius von Ungeimpften stark einschränken würden.
Die neue Corona-Verordnung sieht zwei Warnstufen vor. Sind 250 Intensivbetten im Land mit COVID-19-Patienten belegt oder müssen acht von 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen stationär aufgenommen werden (Hospitalisierungsindex), greift Stufe 1. Ab diesem Zeitpunkt müssen Ungeimpfte einen PCR-Test vorweisen, wenn sie beispielsweise ins Kino und ins Restaurant wollen.
Die Warnstufe 2 soll dann greifen, wenn 390 Intensivbetten belegt sind und der Hospitalisierungsindex 12 beträgt. Ab diesem Schwellenwert gilt die 2G-Regel, so dass nur noch Geimpfte und Genesene sich völlig frei im öffentlichen Raum bewegen können. Ausnahmen von 2G soll es nur für Einrichtungen der Grundversorgung wie Supermärkte oder Tankstellen geben.
7,4 Prozent aller Intensivbetten belegt
Am Mittwoch waren in Baden-Württemberg 171 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt, das sind 7,4 Prozent aller aktuell betreibbaren Intensivbetten. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 93,3. Nach einer Prognose des Landesgesundheitsamts könnte die Zahl der belegten Intensivbetten bis zum 20. September aber auf rund 300 steigen – damit wäre die Warnstufe 1 bereits überschritten.
Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Wolfgang Miller, lobte das Vorhaben des Sozialministeriums als „notwendig und richtig“. Es gehe darum, „jetzt zu reagieren und nicht erst in drei bis vier Wochen“, sagte Miller der „Ärzte Zeitung“. In Baden-Württemberg gehen an diesem Wochenende die Sommerferien zu Ende. Befürchtet wird, dass – wie in anderen Bundesländern – Reiserückkehrer einen Anstieg der Infektionen auslösen.
„Mittelalterliche Daumenschrauben“
Der Kammerpräsident bescheinigt der Landesregierung daher einen „klaren Blick auf die Realität“. Miller nannte es „zumutbar“, dass Ungeimpfte bestimmten Aktivitäten fernbleiben sollen. Der Arztbesuch oder der Gang zur Arbeit sei davon ja nicht betroffen.
Das Sozialministerium wollte ursprünglich am Freitag weitere Details zur geplanten Verordnung verkünden. Dies wurde am Freitagnachmittag auf kommende Woche verschoben. Grund für die Verzögerung sei die Abhängigkeit der Landesregeln vom neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes – dieses trete aber voraussichtlich erst kommenden Mittwoch in Kraft, hieß es. Bisher gibt es eine 2G-Regel nur in Hamburg – aber dort ist es Restaurant- oder Hotelbetreibern freigestellt, ob sie diese Vorgabe im eigenen Haus anwenden.
Harsche Kritik am Vorhaben der grün-schwarzen Landesregierung kommt von der Opposition im Landtag. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sprach von „mittelalterlichen Daumenschrauben zur Durchsetzung von Impfungen“. Es sei nicht verhältnismäßig, wenn wegen zwölf von 100.000 Einwohnern, die binnen einer Woche mit Symptomen ins Krankenhaus kommen, „eine ganze Gruppe von Menschen von Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen wird“.