Praxen, bei deren Patienten noch Rechnungen für Privatleistungen aus dem Jahr 2008 offen stehen, müssen noch vor dem 31. Dezember dieses Jahres handeln, wenn ihre Ansprüche nicht verloren gehen sollen. Denn mit Ablauf des dritten Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verjährt die Forderung.