Die Verwendung muskelaufbauender Anabolika durch Bodybuilder kann als Doping im Sport gelten. Soweit es sich um zulassungspflichtige Wirkstoffe handelt, ist der Verkauf als 'Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken' strafbar. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.