Eine Praxis ist kein Supermarkt. Aber wo ist die Grenze? Wehret den Anfängen, sagt der Bundesgerichtshof (BGH). Dabei stellt er die wichtigste Hürde vor der Praxistür auf: Schon der Hilfsmittellieferant handelt wettbewerbswidrig, wenn er Ärzte mit Geld lockt. Damit hat der BGH ein kluges Urteil gesprochen.