E-Arztbrief: Jetzt stehen die Voraussetzungen für den Praxiseinsatz

Der ärztliche Telematikbeirat hat jetzt die Anforderungen an den elektronischen Arztbrief für die Testregion konkretisiert.

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Der E-Arztbrief soll Ärzten Zeit sparen helfen, die Versorgung verbessern - und sicher sein.

Der E-Arztbrief soll Ärzten Zeit sparen helfen, die Versorgung verbessern - und sicher sein.

© japolia / fotolia.com

KÖLN (iss). Der ärztliche Telematikbeirat in Nordrhein-Westfalen hat formuliert, welche Anforderungen der elektronische Arztbrief aus ärztlicher Sicht erfüllen muss, und dabei die Latte hochgehängt. "Der IT-unterstützte Arztbrief muss besser, schneller und genau so verbindlich, zuverlässig und sicher sein wie der herkömmliche." Der Beirat begleitet die Tests zur elektronischen Gesundheitskarte in der Region Bochum/Essen.

Das Gremium, dem Vertreter der Ärzte aus Klinik und Praxis, der Zahnärzte, der Psychotherapeuten, der Krankenhausträger und des Gesundheitsministeriums angehören, hat im Juni dieses Jahres die Arbeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist es, die Praxistauglichkeit der verschiedenen Telematik-Anwendungen auf den Prüfstand zu stellen und Anregungen aus der Ärzteschaft in die weiteren Entwicklungen einfließen zu lassen.

Der elektronische Arztbrief ist die erste Anwendung, mit der sich die Beirats-Mitglieder auseinandergesetzt haben. Jetzt haben sie einen detaillierten Anforderungskatalog vorgelegt. "Damit hat das Gremium seine Feuerprobe bestanden", teilen die Vorsitzenden Dr. Christiane Groß von der Ärztekammer Nordrhein und Dr. Hans-Jürgen Bickmann von der Ärztekammer Westfalen-Lippe in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Der Beirat hat für den Arztbrief drei große Bedingungen formuliert: Er muss zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität beitragen, den Ärzten im Behandlungsverlauf eine Zeitersparnis bringen und sie von technologieabhängigen Risiken freistellen.

Der Brief soll neben den Stammdaten Informationen zu Anamnese, Therapie, Therapieplan, Epikrise, medizinischen Diagnosen und Behandlern enthalten. Er muss in jedes Praxis- und Klinikverwaltungssystem integrierbar sein, Befunde und ihre Quellen müssen schnell wiederauffindbar und erkennbar sein, fordern die Ärzte.

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