Die Auseinandersetzung zwischen der KV Hessen und der Barmer GEK über angeblich falsch abgerechnete Chronikerziffern ist für Hausärzte nur schwer nachvollziehbar. Ärzte, die Leistungen falsch abrechnen, schaden in erster Linie ihren Kollegen. Eine Krankenkasse kann von daher kein Geld zurückfordern.