Patientenanfragen bei der 116 117, bei der nach der Ersteinschätzung unklar bleibt, ob ein Hausbesuch angezeigt ist, werden im Bereitschaftsdienst an Beraterärzte für Telefonkonsultationen übergeben.
Nach einer aktuellen Untersuchung haben die Menschen, die gepanschte Krebstherapeutika erhalten haben, keine signifikant anderen Krankheitsverläufe als Patienten aus einer Vergleichsgruppe.
Die Hybrid-DRG kommen doch noch zum Jahresanfang. Für den SpiFa ist der Leistungskatalog ausbaufähig. Der AOK-Bundesverband erwartet teure Mitnahmeeffekte. Die KBV stört sich an der späten Veröffentlichung.
Vertragsärzte, Kassen und Kliniken konnten sich nicht einigen. Jetzt legt das Gesundheitsministerium einen Katalog mit 244 Leistungen für die sektorengleiche Vergütung vor. Der Start steht kurz bevor.
In sehr selten Fällen erkranken Menschen nach einer Impfung gegen das Coronavirus schwer und dauerhaft. Anerkennung und damit Geld erhoffen sich Betroffene unter anderem vom Freistaat Bayern.
Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach fordert den Bundesgesundheitsminister auf, medizinische Versorgungszentren endlich zu regulieren und erinnert ihn an seine letztjährige Weihnachtsdrohung.
Die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen findet in einem Dunkelfeld statt. Eine Studie am Beispiel Münchens macht den Regulierungsbedarf deutlich. Fazit der Studienautoren: Es fehlen Schutzregeln für die, die Suizidgedanken hegen.
Überwachungs- wie auch Prüfungskommission von Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen eine positive Bilanz der Transplantationsmedizin in Deutschland.
Pflegeverbände sehen den Stellenwert der Pflegeprofession gestärkt. Vertreter von Kassen und Krankenhäusern ziehen mit. Lauterbach peilt fertiges Gesetz bis Mitte kommenden Jahres an.
Weil eine Hebamme zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen aus der katholischen Kirche ausgetreten war, kündigte ihr der Arbeitgeber. Zu Unrecht, wie nun das Bundesarbeitsgericht entschied.
Versäumt es eine Hebamme bei Komplikationen während der Geburt einen Notarzt zu alarmieren, kann sie wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt werden, stellte der Bundesgerichtshof nun klar.
Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt – und damit einer Klage des Konkurrenten BioNTech Recht gegeben.
In der Pfalz wird die Klage einer Frau gegen BioNTech verhandelt. Sie wirft dem Pharmaunternehmen einen Corona-Impfschaden vor. Es ist nicht der erste Prozess dieser Art in Deutschland.