Bereits seit März 2020 gilt die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita- und Schulkinder. Um diese zu prüfen, dürfen Gesundheitsämter auch unter Androhung von Zwangsgeldern einen Impfnachweis fordern, so das OVG Berlin.
Die Verbraucherzentrale NRW hielt die Werbung für eine „Mund- und Rachenspülung“ als angebliche Corona-Prophylaxe für unzulässig. Der BGH gab ihr nun recht.
Praxen, die den Anschluss an die Telematikinfrastruktur verweigern, werden mit Honorarabzug bestraft. Am 6. März soll das Bundessozialgericht nun entscheiden, ob diese Sanktion rechtmäßig ist.
Dient eine Arzneimittelplattform nur als Kontakt zu Apotheken, verkauft aber selbst keine Medikamente, darf sie auch ohne eigene Zulassung am Markt agieren. Das hat nun der EuGH entschieden.
Die Rente aus juristischer Sicht war einer der Schwerpunkte des scheidenden BSG-Präsidenten Rainer Schlegel. Aber auch zu Honorarärzten und Krankenhäusern fällte er wegweisende Urteile. Nun geht er in den Ruhestand.
Mit Christine Fuchsloch steht erstmals eine Frau an der Spitze des obersten deutschen Sozialgerichts. Sie wird am BSG den Vorsitz des für das Bürgergeld und wohl auch für die künftige Kindergrundsicherung zuständigen 4. Senats übernehmen.
Das vom Bundestag beschlossene Cannabis-Gesetz beschäftigt Staatsanwaltschaften und Gerichte. Der rückwirkende Straferlass erfordert offenbar eine längere Vorbereitungsphase.
Ein Finanz- und Immobilienspezialist soll die KV Westfalen-Lippe dabei unterstützen, ihr Kapitalanlagenmanagement neu aufzustellen und möglichen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.
Die KVWL hat als Reaktion auf die Probleme durch Anlagen in Gewerbe-Immobilien verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Zu den Gründen für die Freistellung von Vorstand Thomas Müller äußert sie sich nicht.
Das BMG bestätigt: Solange ein Software-Anbieter keine aktuelle und von der KBV bestätigte Version des E-Arztbriefmoduls in die Praxissoftware eingespielt hat, soll die TI-Pauschale nicht gekürzt werden.
Um die Zahl und Schwere von Unfällen unter Cannabis- und Drogeneinfluss zu reduzieren, bedarf es laut TÜV eines gesetzlich zu verankernden wissenschaftlich basierten Gefahrengrenzwertes.
Vor vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgestellt und die Freiheit, dafür Dritte in Anspruch nehmen zu dürfen. Ärzte sind seitdem auch offiziell immer dabei.
Die Koalition will ein Verbot für an Kinder gerichtete Werbung für Süßigkeiten. Passiert ist wenig. Verbände fordern die „Ampel“ nun auf zu handeln. Der Kanzler soll es richten.
Müssen Patienten innerhalb einer Klinik verlegt werden, haben die Einrichtungen die Kosten zu tragen. Krankenkassen müssen laut BSG die Dienste von Transportunternehmen nicht übernehmen.