Masernschutz

Gericht bestätigt: Eltern müssen Gesundheitsamt Impfnachweis vorlegen

Bereits seit März 2020 gilt die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita- und Schulkinder. Um diese zu prüfen, dürfen Gesundheitsämter auch unter Androhung von Zwangsgeldern einen Impfnachweis fordern, so das OVG Berlin.

Veröffentlicht:

Berlin. Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern – und dabei auch mit einem Zwangsgeld drohen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Die Bestimmungen seien „angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig“, begründete die Behörde.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Laut Masernschutzgesetz, das seit März 2020 in Kraft ist, gilt: Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in Kita oder Schule, den empfohlenen Impfschutz haben, oder per ärztlichem Attest belegen, dass die Erkrankung durchgemacht wurde.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt. (dpa/eb)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Lesetipps
Ein Mettbrötchen

© juefraphoto / stock.adobe.com

Tödlicher Einzeller im Hirn

Fallbericht: Amöbenenzephalitis nach Verzehr von rohem Fleisch?

Ärztin misst bei einer Patientin den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Unter 120 mmHg

Striktere Blutdruckkontrolle bei Diabetes wohl doch sinnvoll