Cannabis & Co am Steuer
Neue psychoaktive Stoffe: TÜV fordert Regelungen für Gebrauch im Straßenverkehr
Um die Zahl und Schwere von Unfällen unter Cannabis- und Drogeneinfluss zu reduzieren, bedarf es laut TÜV eines gesetzlich zu verankernden wissenschaftlich basierten Gefahrengrenzwertes.
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Legal Highs finden offensichtlich immer mehr Konsumenten, die anschließend am Straßenverkehr teilnehmen. Der TÜV-Verband fordert eine angemessene Berücksichtigung dieser neuen, psychoaktiven Stoffe in den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und/oder in der Fahrerlaubnis-Verordnung.
© Christoph Schmidt / dpa / picture alliance (Archivbild)
Berlin. Anlässlich der seitens des Statistischen Bundesamtes veröffentlichten, vorläufigen Unfallbilanz für 2023 fordert der TÜV-Verband drastische Neuregelungen für Autofahrer in puncto Cannabis & Co, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heißt. Erstmals seit dem Vor-Corona-Jahr 2019 seien wieder gut 2,5 Millionen Unfälle polizeilich registriert worden – ein Anstieg um 4,5 Prozent im Vergleich zu 2022. Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen stagniere auf hohem Niveau mit 2.830 Getöteten im Jahr 2023 und 2.788 in 2022.
Die „Vision Zero“ mit ihrem Leitbild „keine Verkehrstoten und Schwerstverletzten“ dürfe kein reines Lippenbekenntnis sein, fordert der TÜV. Im Zweifel und bei konkurrierenden Interessen müsse demnach die Verbesserung der Verkehrssicherheit immer an erster Stelle stehen. Der TÜV-Verband fordert alle Verantwortlichen auf, ihre Bemühungen zu intensivieren und gemeinsam daran zu arbeiten, die Verkehrssicherheit deutlich zu verstärken.
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Hierzu empfiehlt er unter anderem ein entschiedenes Vorgehen gegenüber Fahrernnen und Fahrern, die bewusst Verkehrsverstöße begehen oder sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer setzten. So plädiert er für die Absenkung des Grenzwertes für die Anordnung einer MPU bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol von 1,6 auf 1,1 Promille. Ziel müsse es zudem sein, dass die Zahl und Schwere von Unfällen unter Cannabis- und Drogeneinfluss reduziert werde. Im Sinne der Vision Zero sollte daher ein wissenschaftlich basierter Gefahrengrenzwert schnellstmöglich gesetzlich verankert werden und eine Null-Toleranz-Politik für Fahranfänger in der Probezeit gelten. Neben den bekannten Betäubungsmitteln nehme zudem der Konsum „Neuer psychoaktiver Stoffe“ (NpS) immer mehr zu. Weder in den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hätten diese Stoffe trotz ihrer Risiken eine angemessene Berücksichtigung gefunden. Das müsse sich jetzt ändern, so der TÜV-Verband. (eb)